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St. Pölten wählt am 24. Jänner

Bei der Stadtsenatssitzung am 19. Oktober wurde der Termins für die Wahl des St. Pöltner Gemeinderates auf den 24. Jänner 2021 festgelegt. Wahlkarten können ab sofort hier beantragt werden.

Ansicht vom St. Pöltner Rathausplatz mit Blick auf die Fahnenzeile und das Rathaus (Foto Arman Kalteis).
St. Pölten wählt am 24. Jänner einen neuen Gemeinderat (Foto: Arman Kalteis).

Bürgermeister Mag. Matthias Stadler hat am 12. Oktober mit der Einberufung des Stadtsenates am 19. Oktober die entsprechenden Maßnahmen zur Festlegung des Wahltermines am 24. Jänner 2021 eingeleitet und sich damit auf einen kurzen Wahlkampf festgelegt.

Bürgermeister Matthias Stadler begründet die Entscheidung so: „In dieser außergewöhnlichen Zeit stehen viele wichtige Entscheidungen für die weitere Entwicklung unserer Stadt an. Erste Plakatwellen und der Marathon-Gemeinderat Ende September haben es mehr als deutlich gemacht: Manche befinden sich bereits im Wahlkampfmodus. Meiner Entscheidung habe ich daher zugrunde gelegt, was in Sinne der Stadt bzw. der Bevölkerung ist. Wie schon bei den Gemeinderatswahlen in Niederösterreich garantiert ein schneller Wahlgang, dass wir in diesen schwierigen Zeiten unsere gemeinsame Kraft umgehend wieder auf die Arbeit für die Bevölkerung legen können. Die Corona-Krise ist ernst und erschüttert uns auf allen Ebenen – auch wirtschaftlich und sozial. Aber wir dürfen uns die Demokratie nicht durch die Pandemie aushebeln lassen. Wir haben einen klaren Plan erarbeitet, wie diese Wahl möglichst sicher abgehalten werden kann“.

Wahlkarten können ab sofort beantragt werden

Sie können eine Wahlkarte beantragen, wenn Sie am Wahltag Ihre Stimme voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal abgeben können.

Mit einer Wahlkarte können Sie

  • in einem beliebigen Wahlkarten-Wahllokal wählen oder
  • per Briefwahl im Inland oder Ausland Ihre Stimme abgeben.

Sie können die Wahlkarte persönlich, schriftlich oder online beantragen.

Bitte beachten Sie, dass Sie die Wahlkarte zwar jetzt schon beantragen können, sie aber erst Anfang nächsten Jahres ausgeschickt wird. Denn erst wenn die KadidatInnen aller Parteien für die Wahl feststehen, können die Stimmzettel gedruckt und ausgeschickt werden.