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Corona-Update für die Stadt

An dieser Stelle werden die aktuellen Maßnahmen in St. Pölten dargestellt. Außerdem finden Sie hier die Infos zur Impfung und den Testmöglichkeiten im Stadtgebiet.

Aktuelle Maßnahmen in St. Pölten (Stand: 22. Dezember 2022, 15:00 Uhr)

Die bundesweiten Vorgaben und Regelungen gelten auch für die niederösterreichische Landeshauptstadt. Spezielle Sicherheitskonzepte sind nach wie vor im Einsatz. 

Magistrat & Stadtverwaltung: 

Die Abteilung Bürgerservice und Einwohnerangelegenheiten ist zu den normalen Öffnungszeiten erreichbar: Montag, Mittwoch, Donnerstag von 7.30 bis 16 Uhr, Dienstag von 7.30 bis 18 Uhr und Freitag 7.30 bis 13 Uhr.

Hinweis: Die Beantragung eines Reisepasses und Personalausweises ist nur mit einer Terminreservierung möglich!

Bitte besprechen Sie Ihre Anliegen an den Magistrat bei Möglichkeit dennoch telefonisch mit der zuständigen Abteilung oder unter 02742/333-0. Nutzen Sie auch das Angebot der Online-Formulare oder nehmen Sie schriftlich mit den Fachabteilungen Kontakt auf bzw. senden Sie eine E-Mail mit dem Anliegen an rathaus@st-poelten.gv.at. Wenn Sie ein Anliegen vor Ort besprechen müssen, rufen Sie vorab an und vereinbaren Sie einen Termin bei der zuständigen Abteilung oder unter 02742/333-0. Vor Ort ist das Tragen einer Maske empfohlen aber nicht mehr verpflichtet. Es sind auch ausreichend Desinfektionsständer vorhanden. Im Eingangsbereich wird der Zutritt geregelt.

Informationen zur Impfung

Impfmöglichkeiten:

Impfzentrum Traisencenter , Dr. Adolf-Schärf-Straße 10:

Die Impfung ist ohne Termin möglich, allerdings ist auch die Terminvereinbarung weiterhin unter www.notrufnoe.com/impfung möglich. Das Impfzentrum hat mittwochs und freitags von 14 bis 19 Uhr sowie samstags von 10 bis 15 Uhr geöffnet. Mitzubringen sind E-Card, Lichtbildausweis, Impfpass (soweit eine Eintragung erwünscht ist) und den Aufklärungs- und Dokumentationsbogen.

PVZ St. Pölten: Montag bis Freitag (werktags) von 16 bis 19 Uhr gibt es die Möglichkeit sich im Haupthaus des PVZ St. Pölten in der Mathilde Beyerknecht-Straße 18 impfen zu lassen. Die Terminvereinbarung für die COVID-Impfung (Impfstoff: Moderna oder BioNTech Pfizer) erfolgt über das Online Service Center https://service.pvzstpoelten.at/. Wer keine Möglichkeit hat online einen Termin zu vereinbaren, kann alternativ auch anrufen: 02742/881131. 

Allgemeine Informationen zur Impfung:

Welcher Impfstoff kommt wo zum Einsatz?

Es werden für 1.,2. und 3. Dosis die Impfstoffe von Pfizer/BiontechModerna und Novavax verwendet. Bei der 3. Dosis unabhängig davon, welche Produkte im Rahmen der primären Impfserie verabreicht wurden, wobei nach Möglichkeit und Verfügbarkeit eine homologe Impfserie (gleicher Impfstoff bei allen Impfungen) durchgeführt wird. Kinder und Jugendliche bekommen ausschließlich den Impfstoff von Pfizer/Biontech.

Sie bekommen immer einen Impfstoff, der für ihre individuelle Situation vom Nationalen Impfgremium vorgesehen und empfohlen ist.

Registrierung zur Corona-Schutzimpfung: Eine Registrierung für die Corona-Schutzimpfung ist unter notrufnoe.com/impfung möglich.

Info Hotline zur Corona-Impfung: Interessierte Personen können ihre Fragen zur Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe telefonisch bei der Infoline Coronavirus unter der Telefonnummer 0800 555 621 sieben Tage in der Woche, von 0 bis 24 Uhr stellen.

Informationen zur Testung

Niederösterreich Testet: Alle Informationen zu Testmöglichkeiten in Niederösterreich finden Sie unter notrufnoe.com

Behördliche Drive-In Teststationen in NÖ: In St. Pölten befindet sich die behördliche Drive-In Teststation am Gelände der ehemaligen Glanzstoff-Fabrik (Herzogenburgerstrasse 69, 3100 St. Pölten). Geöffnet ist täglich von 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr. Kommen Sie zur Vermeidung von Staus keinesfalls vor 8 Uhr und nach Möglichkeit spätestens 30 Minuten vor dem planmäßigen Ende um 16 Uhr.  Weitere Informationen unter: notrufnoe.com/covid-drivein 

Zur Entlassung der behördlichen Teststationen können die Tests von NÖ gurgelt zum Freitesten benutzt werden.

Weiters gibt es die Möglichkeit, dass sich positive Getestete auch in der Apotheke freitesten können: https://www.noe.gv.at/noe/Coronavirus/Behoerdlich_angeordnete_PCR-Tests.html
Folgende 2 Apotheken kommen in St. Pölten hierfür in Frage:

• Christophorus-Apotheke St. Pölten
Standort: Unterwagramer Straße 34b, 3108 St. Pölten
Öffnungszeiten: Mo-Sa 8:00 - 11:00 Uhr
Telefon: (02742)254333

• Panther-Apotheke - St. Pölten
Standort: Josefstaße 37, 3100 St. Pölten
Öffnungszeiten: Mo-Fr 9:00 - 11:00 Uhr, Sa 8:00 - 10:00 Uhr
Telefon: (02742)72059

Testmöglichkeiten in Apotheken: Einige Apotheken in St. Pölten führen kostenlose PCR Tests an symptomfreien Menschen durch. Testungen können ausschließlich gegen Voranmeldung online oder über die kostenlose Rufnummer 0800/220 330 (täglich von 7 bis 22 Uhr) durchgeführt werden. Zur Testung ist Ihre e-Card und ein gültiger Lichtbildausweis mitzubringen.

Christophorus Apotheke Wagram, Tel.: 02742/254333

Panther Apotheke, Tel.: 02742/72059

PCR-Tests und Antigen-Schnelltests im PVZ St. Pölten: Das Primärversorgungszentrum St. Pölten bietet kostenpflichtige PCR-Tests (Gültigkeit des QR Codes nur innerhalb der EU) und Antigen-Schelltests an. Weitere Informationen unter  https://pvzstpoelten.at/covid-testungen/ 

Weitere Hinweise

Grüner Pass: Das Zertifikat gibt es in deutscher und englischer Sprache. Der Auszug ist kostenlos.

Stellen, die dieses Ausdruck-Service anbieten, sind:

  • Gemeinden
  • Bezirksverwaltungsbehörden
  • ELGA-Ombudsstellen
  • Kundenservicestellen der Österreichischen Gesundheitskasse
  • ÄrztInnen
  • Apotheken
  • Impfstellen, wenn ausgestattet

Impfpassdaten selbst abrufen via Handy-Signatur:

Ein Ausdruck des Eintrags der erfolgten Corona-Schutzimpfung im elektronischen Impfpass kann über ein Login auf der Seite Gesundheit.gv.at unter dem Button „Login ELGA“ erfolgen. Für den Einstieg in das ELGA Portal ist eine Handysignatur oder Bürgerkarte erforderlich. Der Ausdruck des Impfnachweises im elektronischen Impfpass kann auch im pdf-Format erstellt werden und dann bequem z.B. am Handy abgespeichert und mitgeführt werden. Dabei sollte eine Handysignatur oder Bürgerkarte zeitgerecht beantragt werden.

Beantragung der Handy-Signatur (möglich ab dem vollendeten 14. Lebensjahr):

Die Bürgerkarte/Handy-Signatur kann ganz bequem von zuhause aus über FinanzOnline aktiviert werden:

  • Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten auf FinanzOnline an
  • Wählen Sie den Menüpunkt „Bürgerkarte/Handy-Signatur aktivieren“
  • Binnen weniger Tage erhalten Sie einen Bestätigungsbrief per Post.

Eine Aktivierung ist in St. Pölten ebenfalls bei folgenden Registrierungsstellen möglich:

  • Bezirkshauptmannschaft St. Pölten
  • Bürgerservice Rathaus St. Pölten
  • Kammer für Arbeiter und Angestellte Niederösterreich
  • Österreichische Gesundheitskasse
  • Pensionsversicherungsanstalt Niederösterreich
  • Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen Niederösterreich
  • Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau

Die Zertifikate des Grünen Passes sind eine Ergänzung zu den bisher bestehenden Nachweisen, welche weiterhin gültig sein werden. Die bestehenden Nachweise umfassen etwa alle behördlich anerkannten Impfpässe (z.B. den gelben Impfpass), einen Absonderungsbescheid, der nicht älter als 6 Monate ist, oder einen Testnachweis nach dem bestehenden System. Für weitere Informationen betreffend Reisen ins Ausland besuchen Sie die Seite: www.bmlrt.gv.at

Zertifikate ohne Handysignatur: BürgerInnen mit Wohnsitz in NÖ, die keine Handy-Signatur besitzen, können über das Onlineformular auf der Website der NÖ Landesregierung Anträge zur Ausstellung eines „3G-Zertifikats“ einbringen. Notwendig dafür ist das Hochladen einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises. Nach erfolgreicher Prüfung durch die Bezirksverwaltungsbehörde wird auf die angegebene E-Mail Adresse und (wenn angegeben) auf die Handynummer ein Link übermittelt. Mit diesem kann man nach Eingabe seines Geburtsdatums das Zertifikat abrufen und ausdrucken bzw. am Handy speichern. Aus Datenschutzgründen ist eine direkte Versendung des Dokuments nicht zulässig.

Vergütungen nach dem Epidemiegesetz

Nach § 32 Epidemiegesetz 1950 (EpiG) ist natürlichen und juristischen Personen sowie Personengesellschaften des Handelsrechtes eine Vergütung zu leisten, wenn und soweit sie gemäß §§ 7 oder 17 EpiG abgesondert worden sind (oder eine andere in § 32 Abs. 1 genannte Maßnahme verhängt wurde) und dadurch ein Verdienstentgang eingetreten ist.

Eine solche Vergütung ist binnen sechs Wochen (im Fall einer Maßnahme aufgrund von SARS-CoV-2 binnen 3 Monaten) vom Tag der Aufhebung der behördlichen Maßnahme bei der Bezirksverwaltungsbehörde einzubringen, in deren Bereich die Maßnahme getroffen wurde.

Alle Informationen zur Beantragung und auch die dafür notwendigen Formulare finden Sie unter: www.noel.gv.at

Ausgefüllte Anträge sind beim Gesundheitsamt St. Pölten, Heßstraße 6, 3100 St. Pölten einzubringen oder können per E-Mail an antrag-epidemieg@st-poelten.gv.at  gesendet werden.

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