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Gebührenpflicht in den Kurzparkzonen

Mit 22. April 2020 tritt die Gebührenpflicht in den Kurzparkzonen in St. Pölten wieder in Kraft.

Parkscheinautomat. (Foto: Josef Vorlaufer)
Ab dem 22. April gilt wieder die Gebührenpflicht in den Kurzparkzonen. (Foto: Josef Vorlaufer)

Es ist dies nicht zuletzt eine Unterstützung für die Wirtschaftsreibenden der Innenstadt, nachdem die Betretungsbeschränkungen für die Kundenbereiche von Betrieben und Dienstleistern mit einem Kundenbereich bis max. 400 m² und für Massenbeförderungsmittel bereits mit Wirksamkeit vom 14. April 2020 unter Auflagen gelockert wurden. Der überwiegende Teil der Innenstadtbetriebe fällt unter diese Erleichterung.

Da damit wesentliche Beschränkungen weggefallen sind, die für die Aussetzung der Abgabe ausschlaggebend waren, wird die Kurzparkzonenabgabenverordnung wieder in Kraft gesetzt, um den eigentlichen Zielen der Verordnung in „Normalzeiten“ gerecht zu werden.