28. Mai, 16 Uhr: Aktuelles Update, häufig gestellte Fragen und weiterführende Links
Da zuletzt viele Maßnahmen entscheidend gelockert wurden, wird die Aktualisierung auf dieser Seite mit 28. Mai bis auf weiteres zum letzten Mal durchgeführt. Die aktuelle Situation und gegebenenfalls jeweils geltende Verordnungen sind unter www.sozialministerium.at zu finden.
Freizeit und Sport: Mit 29. Mai öffnen nun auch Bäder, Hotels, Fitnessstudios und Indoor Sportstätten. Auch das städtische Sommerbad ist ab morgen geöffnet.
Reisen: Es ist zu beachten, dass der Grenzübertritt zu Nachbarländern momentan nur an bestimmten Grenzstationen möglich ist. Diese sind der jeweiligen Reiseinformationsseite des BMEIA zu entnehmen: https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/laender/
Soziales Leben: Der Besuch von Großeltern und anderen Familienmitgliedern ist zulässig. In diesem privaten Bereich gibt es keine rechtlichen Vorgaben, die eingehalten werden müssen. Es liegt in der Eigenverantwortung aller Beteiligten, wie im privaten und familiären Umfeld achtsam miteinander umgegangen wird. Je länger und je näher die Kontaktnahme erfolgt, desto höher ist das Risiko. Der Kontakt zwischen den Generationen bringt somit ein gewisses Risiko mit sich. Es muss daher jeder selbst abschätzen, welche Risiken eingegangen werden.
Anders ist es im öffentlichen Raum. Dort sind die jeweils geltenden Vorschriften (Mindestabstand) zu erfüllen.
Hochzeiten: Ab 29. Mai ist es bis vorerst 31. August erlaubt, dass maximal 100 Personen an einer Hochzeit teilnehmen, egal ob diese in einem Gebäude oder im Freiluftbereich stattfindet.
Die Beschränkung der maximal zulässigen Personenzahl von 100 Personen gilt für alle Teile der Hochzeit, d.h. sowohl für die Trauung (kirchlich/standesamtlich) an sich als auch für eine anschließende Festgesellschaft.
Allerdings sind die Abstandsbestimmungen weiterhin in Kraft. Das bedeutet, dass aufgrund der örtlichen Gegebenheiten weiterhin nur eine eingeschränkte Personenanzahl an der standesamtlichen Trauung – abhängig von der Raumgröße - teilnehmen kann.
Feiern im privaten Wohnbereich sind weiterhin von dieser Beschränkung der maximal zulässigen Personenzahl ausgenommen.
Begräbnisse: Ab 29. Mai ist es bis vorerst 31. August erlaubt, dass maximal 100 Personen an einem Begräbnis, egal ob dieses in einem Gebäude oder im Freiluftbereich stattfindet, teilnehmen. Die Abstandsbestimmungen sind weiterhin in Kraft. Das bedeutet, dass aufgrund der örtlichen Gegebenheiten weiterhin nur eine eingeschränkte Personenanzahl an einer Trauerfeier in der Zeremonienhalle – abhängig von der Raumgröße - teilnehmen kann.
Trauerfeiern im privaten Wohnbereich sind weiterhin von dieser Beschränkung der maximal zulässigen Personenzahl ausgenommen.
Testungen: Es gibt derzeit mehr als 40 größere und kleinere Labore in Österreich, die bereits derartige Tests durchführen.
Eine Liste der Labors, die SARS-CoV-2 Tests durchführen ist ebenfalls unter www.sozialministerium.at zu finden.
Öffis: Sichere Fortbewegung in den öffentlichen Verkehrsmitteln braucht klare Regeln, daher wird von der Bundesregierung empfohlen:
• Mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur dann fahren, wenn Sie sich gesund fühlen
• Auch in den öffentlichen Verkehrsmitteln Abstand halten
• Tickets online oder am Automaten kaufen
• Während der Fahrt den Mund-Nasen-Schutz tragen und Abstand halten
• Beim Aussteigen den Sitzplatz möglichst spät verlassen
• Nach der Fahrt die Masken entweder entsorgen oder regelmäßig waschen
Kultur: Es treten Schrittweise Lockerungen im Kultur- udn Veranstaltungsbereich in Kraft:
• Ab 29. Mai werden Kunst/Kultur-Veranstaltungen bis 100 Personen wieder möglich.
• Ab 1. Juli werden Kunst/Kultur-Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen wieder möglich sein
• Ab 1. August werden Kunst/Kultur-Veranstaltungen bis zu 500 Personen wieder möglich; Kunst/Kultur-Veranstaltungen für 500-1.000 Personen werden unter Vorlage eines Präventions- und Sicherheitskonzeptes erlaubt.
• Für alle Kunst/Kultur-Veranstaltungen gilt ein Sicherheitsabstand von einem Meter zwischen den Besucherinnen und Besuchern, nur Sitzplätze und ein/e Corona-Beauftrage/r als AnsprechpartnerIn für Gesundheitsbehörden + Erstellung einer individuellen Risikoanalyse.
Kinos: Filmvorführungen sind ab diesen Freitag bei Einhaltung der vorgegebenen Sicherheitsbeschränkungen wieder mit bis zu 100 Besuchern möglich. Dabei ist wesentlich, dass zwischen den Plätzen der Mindestabstand von einem Meter eingehalten wird. Eine Unterschreitung des Mindestabstands ist nur dann zulässig, wenn Besucher einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
FAQs: Häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit Corona
Was muss ich tun, wenn ich glaube, dass ich ein Verdachtsfall bin, Kontakt mit Erkrankten hatte, etc?
Wenn Sie Symptome aufweisen oder befürchten erkrankt zu sein: Zuhause bleiben, Kontakte zu anderen Personen minimieren, Gesundheitstelefon 1450 anrufen und die Ratschläge genau befolgen.
Können Menschen das Coronavirus auf Haustiere übertragen?
Bei Katzen, Hunden und Frettchen wurde das Coronavirus bereits nachgewiesen. Bis jetzt standen alle nachweislich infizierten Haustiere in einem direkten Zusammenhang mit der Haltung der Tiere im Haushalt von positiv getesteten Personen in Quarantäne. Es ist davon auszugehen, dass mit Menschen zusammenlebende Haustiere wie Hunde bzw. Katzen das Virus möglicherweise auch passiv aufnehmen. Durch intensiven Kontakt mit infizierten Personen könnten Tiere Viren aufnehmen. In allen Fällen ist jedoch dringend auf die auch sonst übliche Hygiene beim Umgang mit Tieren zu achten.
Sollte bei Ihnen selbst eine bestätigte oder wahrscheinliche Infektion mit dem Coronavirus festgestellt werden, ist es ratsam, den Kontakt zu ihrem Haustier so gering wie möglich zu halten, eine Gesichtsmaske zu tragen und sich vor und nach jedem Kontakt mit Ihrem Tier gründlich die Hände mit Seife zu waschen.
Mehr Infos: Weiterführende Links:
Links zu aktuellen Bürgerinformationen: https://www.oesterreich.gv.at/
Telefonischen Beratungsangebote der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen in 25 anderen Sprachen:http://www.schulpsychologie.at/psychologische-gesundheitsfoerderung/corona
Offizielle Reisewarnungen: https://www.bmeia.gv.at/
Informationen für Unternehmer: https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public oder unter der Telefonnummer: 050 233 770
Das Corona Hilfspaket der Österreichischen Bundesregierung: https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/corona-hilfspaket-faq.html
Verhaltensregeln für Beherbergungsbetriebe: https://www.sichere-gastfreundschaft.at/beherbergung/
Verhaltensregeln für Gastronomie: https://www.sichere-gastfreundschaft.at/gastronomie/
Verhaltensregeln für Gäste in Freizeitbetrieben finden Sie hier: https://www.sichere-gastfreundschaft.at/freizeit/
Für Fragen zu Kurzarbeit, Arbeitnehmerschutz, Familien und dem Familienhärteausgleichfonds: https://www.bmafj.gv.at/
Downloads für Kinder: Das Kinderbuch „Du bist mein Held - Was Kinder gegen COVID-19 tun können!“ ist hier in deutsch zu finden, bzw. auf der Website der IASC auch in weiteren Sprachen zum Download verfügbar.
6. Mai, 12 Uhr: Regulärer Betrieb bei ÖBB
Mit Montag, 11. Mai, werden in enger Abstimmung mit Verkehrsverbund und Klimaschutzministerium die Züge des Nah- und Regionalverkehrs wieder im Regelbetrieb unterwegs sein. Damit steht nahezu das gesamte Angebot in vollem Umfang und gewohnter Taktung wie vor den Corona-Beschränkungen zur Verfügung. Einschränkungen gibt es noch im grenzüberschreitenden Zugverkehr.
Fahrgäste müssen in Bus und Bahn einen größtmöglichen Sicherheitsabstand zu den anderen Mitreisenden einhalten und einen Mund-Nasen-
Schutz zu tragen.
Alle Änderungen werden ab 8. Mai in der österreichweiten Fahrplanauskunft SCOTTY verfügbar sein.
Darüber hinaus steht das Kundenservice-Team der ÖBB unter 05-1717 sowie unter www.oebb.at für Fragen zur Verfügung.
Der Stadtbus LUP verkehrt weiterhin unverändert zu den regulären Zeiten. Tickets können aus Sicherheitsgründen nicht beim Fahrer gekauft werden.
5. Mai, 12 Uhr: Auch ASZ in der Handel Mazzetti Straße wird öffnen
Ab kommender Woche wird das ASZ in der Handel Mazzetti-Straße, für die St. PöltnerInnen wieder geöffnet. Dies funktioniert jedoch aus Sicherheitsgründen bis auf weiteres nur zu eingeschränkten Öffnungszeiten: Dienstag und Donnerstag jeweils von 8 bis 12 und von 13 bis 17 Uhr sowie am Samstag von 8 bis 14 Uhr. Ergänzend dazu öffnet das gleiche Personal das Altstoffsammelzentrum in St. Georgen bereits seit dieser Woche auch am Montag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 12 und 13 bis 17 Uhr.
Das ASZ 2 in der Austraße hat weiterhin zu den üblichen Zeiten (Montag bis Freitag von 8 bis 12 und am Samstag von 8 bis 14 Uhr geöffnet).
Es gelten weiterhin die besonderen Sicherheitsvorkehrungen:
Bitte führen Sie jetzt nur dringend notwendige Entsorgungen durch. Vieles kann sicherlich vorübergehend zu Hause aufbewahrt und dann gesammelt abgegeben werden. Sortieren Sie die Abfälle soweit wie möglich zu Hause vor, sodass die Aufenthaltszeiten am ASZ kurz gehalten werden können. Bei weiterhin positiver Entwicklung der Infektionen können bald wieder alle Leistungen uneingeschränkt angeboten werden.
4. Mai, 14 Uhr: Übersicht aller gültigen Maßnahmen und Verordnungen
Maßnahmen gelockert: Alle Informationen zur Lockerung der Ausgangsbeschränkungen durch die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz finden sich hier.
Übersicht: Was aktuell im öffentlichen Raum gilt ...
- Der Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter ist einzuhalten.
- In geschlossenen Räumen und öffentlichen Verkehrsmitteln ist zudem ein Mund-Nasenschutz erforderlich.
- Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen sind untersagt.
- Handel, Friseure und Sportstätten (Spitzensport bzw. bestimmte Sportarten) sind geöffnet.
- Das Betreten von Gastgewerbestätten, Beherbergungsbetrieben bleibt grundsätzlich untersagt (Ausnahmen: Siehe Link zur Verordnung).
- Das Betreten von Museen und Ausstellungen, Bibliotheken und Archiven und Freizeiteinrichtungen inklusive öffentlicher Bäder, Tanzschulen, Wettbüros, etc durch BesucherInnen bleibt untersagt. Diese Verordnung gilt bis Ende Juni 2020.
- Wie von der Bundesregierung jedoch bereits angekündigt, wird es hier eine neue Regelung geben, die eine Öffnung von Lokalen und Tierparks ab 15. Mai ermöglicht. Gottesdienste können ab dann auch besucht werden. Ebenso dürfen voraussichtlich Bäder ab 29. Mai öffnen.
- Eine Neuregelung gilt für Fahrgemeinschaften von nicht im gleichen Haushalt lebenden Personen: Statt wie bisher mit Maske und einem Meter Abstand gilt nun zwar weiterhin Maskenpflicht, aber statt der Abstandsregel dürfen nun generell maximal zwei Personen in einer Reihe sitzen. Diese Regel betrifft auch Taxifahrten.
- Begräbnissen dürfen bis zu 30 Personen, unter Einhaltung des 1-Meter-Abstandes, beiwohnen. Für die Trauerfeier in Innengebäuden (Kirche, Aufbahrungshalle) gilt zusätzlich die Regelung von 10 Quadratmeter pro Person und Mund-Nasen-Schutz.
- Private Pools, sowohl Indoor als auch Outdoor unterliegen nicht der Reglementierung für öffentliche Bäder und sind somit jederzeit im privaten Rahmen zugänglich. Personen, die nicht im selben Haushalt leben, sollten in der derzeitigen Situation aus Vorsorgegründen die Hygiene - und Abstandsregeln einhalten.
- Die Personenanzahl bei Hochzeiten im Trauungssaal des Standesamtes St. Pölten (Rathaus) ist auf Grund der Raumgröße von 50 m² auf maximal 5 Personen (Standesbeamter/in + Brautpaar + 2 weitere Personen) beschränkt.
Die Personenanzahl bei Hochzeiten im Trauungssaal der Musikschule (Südpark) ist auf Grund der Raumgröße von 100 m² auf maximal 10 Personen (Standesbeamter/in + Brautpaar + 7 weitere Personen) beschränkt. - Die Einreisebestimmungen nach Österreich aus den Nachbarländern werden bis Ende Mai verlängert. Erleichterungen bei der Einreise gibt es für Saisonarbeitskräfte in der Land- und Forstwirtschaft sowie für Pflege- und Gesundheitspersonal. Grundsätzlich gilt damit weiterhin, dass Personen, die aus Nachbarstaaten nach Österreich einreisen wollen, einen Corona-Test (CPR-Test) vorweisen müssen, der nicht älter als vier Tage ist. Österreichische Staatsbürger und jene, die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, müssen sich nach ihrer Einreise zu einer 14-tägigen Quarantäne verpflichten. Alternativ können sie wie schon bisher einen Corona-Test durchführen, um diese Quarantäne zu beenden. Die Durchreise ist weiter erlaubt, sofern die Ausreise sichergestellt ist.
4. Mai, 13 Uhr: Sozialmarkt stellt Küchenbetrieb ein, Familienhärteausgleich
Mittagsangebot läuft aus: Der soogut-Sozialmarkt St. Pölten stellt vorerst den Küchenbetrieb ein, da die ehrenamtlichen MitarbeiterInnen selbst wieder ins Berufsleben einsteigen. Sobald neue freiwillige HelferInnen gefunden sind, werden wieder Mittagsmenüs angeboten. Weiterhin kann über die Aktion "Essen auf Rädern" Nahrung bezogen werden.
Familienhärteausgleich: Wenn ein Elternteil arbeitslos oder in Kurzarbeit ist, gibt es hier die Möglichkeit, um eine Einmalzahlung anzusuchen. Voraussetzung: Man hat ein Kind das Familienbeihilfe bekommt und verdient als Familie nicht zu viel.
30. April, 17 Uhr: Zusätzliches ASZ öffnet
Altstoffsammelzentren: Das ASZ 4 in St. Georgen/Hart (Georg-Sigl-Straße) wird ab Montag, 4. Mai zu den gewohnten Zeiten geöffnet: Montag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 12 und 13 bis 17 Uhr.
Aktuell können nur die beiden ASZ in der Austraße und in St. Georgen geöffnet werden, da dies ist zur Schonung der Personalressourcen im Falle einer Infektion erforderlich ist. Wenn es sich abzeichnet, dass die positive Entwicklung der Infektionszahlen anhält, werden natürlich auch weitere Leistungen der Abfallwirtschaft wieder hochgefahren.
Sperrmüll: Sperrmülltermine können aktuell weiterhin keine vergeben werden. Spermüll in Haushaltsmengen kann von St. PöltnerInnen jedoch auch kostenlos zum Standort „Am Ziegelofen“ gebracht werden.
Gelber Sack etc.: Die Ausgabe von Restmüll-, Windelsäcken, Gelbe Säcken und NÖLI am Wirtschaftshof, Weiterner Straße 40, wird von Montag bis Freitag (jeweils 6 - 14 Uhr) wieder durchgeführt. Ebenso können Berechtigungsscheine für ASZ wieder persönlich abgeholt werden.
24. April, 13 Uhr: Aktuelle Informationen der Stadt St. Pölten
Gemeinderat: Unter Einhaltung strengster gesundheitlicher Sicherheitsvorkehrungen werden der Gemeinderat und Stadtsenat der Landeshauptstadt am 27. April im VAZ St. Pölten tagen. Dazu zählen die nötigen Sicherheitsabstände, Schutzmasken und die Desinfektion von Mobilar und Händen. Um den weiterhin geltenden Ausgangsbeschränkungen des Bundes zu entsprechen, wird die Öffentlichkeit der Sitzung via Livestream auf der Webseite der Stadt St. Pölten unter www.st-poelten.at hergestellt.
Schule / Kindergarten: Aktuell werden knapp 100 Kinder in den Kindergärten und Pflichtschulen betreut. Die Betreuungseinrichtungen sind alle mit Journaldiensten besetzt. Dort kann ein etwaiger Betreuungsbedarf telefonisch deponiert werden. Die Nachmittagsbetreuung muss selbstverständlich nur bezahlt werden, wenn sie auch in Anspruch genommen wird.
Zum allgemeinen Neustart des Schulwesens ab Mitte Mai wird es noch gesonderte Informationen des Bundes an alle Eltern geben.
Spielplätze / Parks: Unter Einhaltung der von der Bundesregierung verordneten Ausgangsbeschränkungen, Hygienemaßnahmen und den entsprechenden Sicherheitsabständen ist ab sofort die Nutzung der städtischen Parkanlagen und Spielplätze wieder möglich.
Kurzparkzone: Mit 22. April wurde die Gebührenpflicht in den Kurzparkzonen in St. Pölten wieder in Kraft gesetzt.
Stadtbücherei: Entsprechend den Vorgaben der Bundesregierung, dass Büchereien unter bestimmten Voraussetzungen ab Montag, dem 18. Mai, wieder öffnen dürfen, wird auch die St. Pöltner Stadtbücherei ab diesem Zeitpunkt wieder zugänglich sein. Allerdings wird kein bzw. Aufenthalt (Leseecken etc.) in der Bücherei möglich sein, sondern nur Ausleihe und Rückgabe.
Weiters ist auf die strikte Einhaltung von Abstands- und Hygienebestimmungen zu beachten:
- pro Person müssen 20 Quadratmeter zur Verfügung stehen
- zwischen Personen muss ein Meter Sicherheitsabstand eingehalten werden
- MitarbeiterInnen und NutzerInnen müssen Mund-Nasen-Schutz tragen
- Handhygiene und regelmäßige Desinfektion muss sichergestellt werden
Schon jetzt besteht für alle Benutzer die Möglichkeit die für alle frei zugängliche Onlinebibliothek des Landes zu nutzen. Es genügt eine E-Mail mit Vor- und Nachname, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und Heimatgemeinde an noe-book(at)treffpunkt-bibliothek.at. Sobald eine Bestätigungsmail eingegangen ist, ist der Zugang zur Onlinebibliothek freigeschalten. Die Anzahl der maximal ausleihbaren Medien ist derzeit auf drei beschränkt.
Stadtmuseum: Das Stadtmuseum bietet allen Interessenten auch in Coronazeiten die Möglichkeit aktuelle Sonderausstellungen zu besuchen – zwar nicht im realen, aber virtuellen Raum. Die beiden großen, zuletzt präsentierten Ausstellungen „Der Blick von außen – neue Wahrnehmungen der Landeshauptstadt St. Pölten“ und „Verstorben, begraben und vergessen? St. Pöltner Friedhöfe erzählen“ sind über die Webseite des Stadtmuseums unter www.stadtmuseum-stpoelten.at abrufbar.
Paradies der Fantasie: Das Paradies der Fantasie stellt auf Facebook jeden Tag ein neu produziertes Video (Spielanleitungen für zu Hause, Malen, kreatives Werken, Musik usw.) bereit.
22. April: Die Gebührenpflicht in den Kurzparkzonen tritt wieder in Kraft
Mit 22. April 2020 tritt die Gebührenpflicht in den Kurzparkzonen in St. Pölten wieder in Kraft. Es ist dies nicht zuletzt eine Unterstützung für die Wirtschaftsreibenden der Innenstadt, nachdem die Betretungsbeschränkungen für die Kundenbereiche von Betrieben und Dienstleistern mit einem Kundenbereich bis max. 400 m² und für Massenbeförderungsmittel bereits mit Wirksamkeit vom 14. April 2020 unter Auflagen gelockert wurden. Der überwiegende Teil der Innenstadtbetriebe fällt unter diese Erleichterung.
Da damit wesentliche Beschränkungen weggefallen sind, die für die Aussetzung der Abgabe ausschlaggebend waren, wird die Kurzparkzonenabgabenverordnung wieder in Kraft gesetzt, um den eigentlichen Zielen der Verordnung in „Normalzeiten“ gerecht zu werden.
20. April: Absage von Veranstaltungen
Aufgrund der aktuellen Situation werden das Bluesfestval und das Sommerfestival abgesagt. Sollten sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen noch ändern, wird versucht, das Sommerfestival in einer abgeänderten, kleineren Variante doch noch durchzuführen.
Der Termin für das Straßenkunstfestival "Bravissimo" wird verschoben, es findet nun von 2. bis 4. Oktober statt.
Fix abgesagt sind bereits das Frequency und die Austrian Bowl.
17. April, 12 Uhr: Informationen und aktualisierte Übersicht, Maskenpflicht auch im LUP
Seit 14. April gelten die neuen Verordnungen der Bundesregierung – alle Infos dazu unter: www.sozialministerium.at.
Mit der Öffnung von kleineren Geschäften wird auch die Innenstadt wieder etwas belebter, nachfolgend zwei aktualisierte Informationen zum Thema Bedeckungspflicht und Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Welche konkreten Bereiche sind durch die Ausweitung der Bedeckungspflicht mit Mund-Nasen-Schutz erfasst?
• Alle geöffneten Geschäfte (ab 14. April)
• Öffentlicher Verkehr (ab 14. April)
• bei Fahrgemeinschaften mit Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben (ab 14. April)
• Am Arbeitsplatz nach Absprache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber (ab 14. April)
Welche Fahrten sind mit den „Massenbeförderungsmitteln“ (öffentlichen Verkehrsmitteln) erlaubt?
Nur jene, die folgenden Zwecken dienen:
• Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen
• Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
• Besorgungen in Geschäften oder Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die offen haben dürfen
• berufliche Zwecke
• NEU: um alleine oder mit Personen oder Haustieren, die im gemeinsamen Haushalt leben, hinaus zu kommen an öffentliche Orte im Freien. Ab 14. April muss jedoch bei Benützung öffentlicher Verkehrsmittel ein Mund-Nasen Schutz getragen werden. Bei der Benutzung mit gegenüber anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, muss ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden. Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr. Daß heißt Öffis dürfen wieder für Ausflüge verwendet werden.
Informationen zur richtigen Verwendung der Masken gibt es hier.
Informationen für die Stadt St. Pölten:
Kurzparkzone: Die Gebührenpflicht der Kurzparkzone in St. Pölten bleibt vorerst außer Kraft. Die maximale Parkdauer muss jedoch weiterhin beachtet werden. Es ist daher eine Parkuhr zu stellen und gut sichtbar im KFZ aufzulegen.
Fahrgemeinschaften mit Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, sind nur zulässig, wenn dabei eine den Mund- und Nasenbereich gut abdeckende mechanische Schutzvorrichtung als Barriere gegen Tröpfcheninfektion getragen wird und gegenüber anderen Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten wird. Die Pflicht zum Tragen gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr.
LUP: Der LUP-Stadtbus verkehrt weiterhin unverändert auf allen Linien. Der Fahrerbereich ist vom restlichen Bus abgetrennt, der Ein- und Ausstieg ist vorne somit nicht mehr möglich. Bis auf weiteres sind keine Fahrkarten im Bus erhältlich. Um die Ansteckungsgefahr weiter zu minimieren gilt auch hier ab nächster Woche die bundesweite Pflicht in Öffis einen Nasen-Mundschutz zu tragen.
In allen öffentlichen Verkehrsmitteln gilt also konkret: Das Betreten des Kundenbereichs in Massenbeförderungsmitteln ist nur zulässig, wenn dabei eine den Mund- und Nasenbereich gut abdeckende mechanische Schutzvorrichtung als Barriere gegen Tröpfcheninfektion getragen wird und bei der Benützung gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter gegenüber anderen Personen eingehalten wird. Die Pflicht zum Tragen gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr.
Bürgerservice: Für Notfälle und unaufschiebbare Anliegen ist eine Anlaufstelle (Tourismusbüro) im Rathaus eingerichtet. Für alle anderen Anliegen wird um telefonische Kontaktaufnahme oder Benützung der Online-Formulare gebeten. Anlaufstelle und städtische Telefonzentrale (02742/333-0) sind von Montag bis Freitag zwischen 8 und 12 Uhr erreichbar.
Corona-Hotline: Die städtische Hotline (02742/333-2222) ist für gesundheitliche Fragen (Mo bis Fr von 8 bis 15 Uhr, Sa und So von 10 bis 15 Uhr), den Einkauf von Lebensmitteln (Mo bis Fr von 8 bis 12 Uhr) und für Fragen zur Sozialhilfe oder Mindestsicherung (Mo bis Fr von 8 bis 12 Uhr) vorgesehen. Für allgemeine Fragen gibt es die Coronavirus-Hotline des Bundes (0800/555-621), im Verdachtsfall das Gesundheitstelefon (1450). Für Fragen zum aktuellen Arbeitsrecht steht die AK zu Seite: 0800/2212-0080.
Jugendhilfe: Das Referat Jugendhilfe ist weiterhin telefonisch bzw. via E-Mail jugendhilfe@st-poelten.gv.at erreichbar. Es findet auf Grund von COVID19 ein Notbetrieb statt. Wichtige Anliegen, die keinen Aufschub dulden, werden auf diesem Weg und auch postalisch entgegengenommen und soweit möglich bearbeitet. Außendienste erfolgen nur im Falle von Gefährdungsabklärungen.
Jugendzentrum: Das Online-Angebot des "Steppenwolf" wurde erweitert: Die MitarbeiterInnen des städtischen Jugendzentrums sind via Instagram und Facebook sowie auch telefonisch von Montag bis Samstag erreichbar. Zusätzlich ist jeden Tag von 15 bis 17 Uhr ein Team-Mitglied im Jugendzentrum für akute Notfälle und Krisensituationen anwesend. Über ein Bürofenster (natürlich mit ausreichend Sicherheitsabstand) gibt es die Möglichkeit für Beratung vor Ort.
Sozialhilfe: Auch in diesem Bereich gibt es noch keinen Parteienverkehr, Beratungen finden telefonisch statt, Anträge können per Post oder elektronisch eingebacht werden und diese werden auch zeitnah bearbeitet.
Zustellung Lebensmittelkisterl und Menüs vom Soogut-Markt:
Der soogut-Sozialmarkt in St. Pölten liefert Lebensmittelkisterl und Mittagessen auch direkt nach Hause. „Und zwar für alle, nicht nur für diejenigen, die einen Einkaufpass im soogut-Markt haben, sondern für alle Menschen, die jetzt mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen haben“ so der Geschäftsführer der soogut-Sozialmärkte Wolfgang Brillmann. Vier Euro kostet das Menü (Vorbestellung am Vortag), ein kleines Lebensmittelkisterl kostet 5 Euro, das Große 9 Euro. Enthalten sind die wichtigsten Grundnahrungsmittel – je nach Warenverfügbarkeit, die Bezahlung erfolgt bar bei der Anlieferung, Abholungen sind auch direkt im soogut-Sozialmarkt in der Eybnerstraße möglich. Bestellungen werden unter der soogut-Hotlinenummer 0676 880 44 160 von Montag bis Samstag zwischen 7.30 und 13 Uhr angenommen. Die soogut-Sozialmärkte freuen sich über Geld- Waren- und Zeitspenden! Infos und einen Speiseplan gibt es unter www.soogut.at und der Facebook Seite der soogut-Sozialmärkte.
Schulen: Hier läuft nach wie vor der Dienstbetrieb in den St. Pöltner Kindergärten (26) und Pflichtschulen (27) weiterhin auf Notbetrieb. Aktuell werden gesamt 63 Kinder betreut, was eine deutliche Steigerung in Zusammenhang mit der Öffnung vieler Geschäfte bedeutet. Die Nachmittagsbetreuung muss dabei selbstverständlich nur bezahlt werden, wenn sie auch in Anspruch genommen wird.
10. April, 11 Uhr: Ausgangsbeschränkungen aufrecht, kleine Geschäfte, Bau- und Gartenmärkte öffnen nach Ostern, der Gemeinderat tagt Ende April
Das Wechselspiel zwischen gesellschaftlichem Zusammenhalt und Distanz im täglichen Leben ist nicht immer einfach. Zahlreiche Erlässe, Verordnungen und Gesetze wurden seitens der österreichischen Bundesregierung verabschiedet bzw. im Parlament beschlossen, manche wieder zurückgenommen bzw. verlängert. Was ist nun erlaubt, was untersagt? Und wie geht es nach Ostern weiter? Wir haben die wichtigsten Bestimmungen und Änderungen zusammengefasst:
- Ausgangsbeschränkungen: Das Betreten von öffentlichen Orten bleibt grundsätzlich verboten. Es gibt nur wenige Ausnahmen das Haus zu verlassen:
- Um eine unmittelbare Gefahr für Leib, Leben und Eigentum abzuwenden.
- Berufliche Tätigkeit, wobei ein Abstand zwischen einzelnen MitarbeiterInnen von mindestens einem Meter einzuhalten ist, sofern nicht durch entsprechende Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann.
- Besorgungen zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens (z.B.: Lebensmitteleinkauf, Gang zur Apotheke oder zum Geldautomaten, Arztbesuch, medizinische Behandlungen, Therapie, Versorgung von Tieren). Es ist dabei ein Abstand von mindestens einem Meter von anderen Personen einzuhalten.
- Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen.
- Um ins Freie zu gehen (z.B. zum Spazieren oder Laufen) - aber nur alleine, mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, oder mit Haustieren.
Bei den Ausnahmen muss gegenüber anderen Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden!
- Zusätzliche Ausnahmen vom Betretungsverbot nach Ostern: Das Betretungsverbot öffentlicher Orte wird bis 30. April verlängert. Ab 14. April gelten zusätzlich folgende Ausnahmen:
- Eheschließungen und Begräbnisse im engen familiären Kreis
- Erwerb von Waren oder Inanspruchnahme von Dienstleistungen
Das verpflichtende Tragen von den Mund- und Nasenbereich gut abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung als Barriere gegen Tröpfcheninfektion in Bereichen, wo dies nicht ohnehin auf Grund anderer Rechtsvorschriften verpflichtend erforderlich ist, ist nur im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zulässig.
Das Betreten von Sportplätzen bleibt verboten.
- Ostern: Darf ich zu Ostern meine Familie oder Freunde treffen? Darf ich meine Oma besuchen oder sie zu mir einladen? Es soll zu Ostern weiterhin auf Feiern verzichtet werden, da nach wie vor ein Risiko besteht, durch soziale Kontakte das Coronavirus zu verbreiten.
- Ausflüge: Darf ich am Osterwochenende einen Ausflug mit meiner Familie machen? Es ist weiterhin erlaubt, sich die Füße im Freien zu vertreten. Entweder alleine oder maximal mit den Personen mit denen man in einem Haushalt lebt. Weiterhin gilt es Abstand zu anderen Personen zu halten (mindestens 1 Meter) und Menschenansammlungen im öffentlichen Raum zu meiden.
- Kontrollen: Die Einhaltung der getroffenen Maßnahmen wird von der Polizei kontrolliert. Triftige Gründe sind im Falle von Kontrollen durch die Sicherheitsbehörden glaubhaft zu machen.
- Kleine Geschäfte, Bau- und Gartenmärkte öffnen: Geöffnet bleiben dürfen wie bisher unter anderem Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogerien, Post oder Banken. Ab 14.04.2020 können kleine Geschäftslokale für den Verkauf von Waren und Handwerksbetriebe wieder aufmachen unter den folgenden Bedingungen:
- Max. 400m² Verkaufsfläche
- Nur 1 Kunde pro 20 m²
- Sicherstellen der maximalen Kapazität durch Einlasskontrolle
- Kunden und Mitarbeiter müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen
- Regelmäßiges Desinfizieren muss sichergestellt werden
- Die 400 m² Grenze gilt für die gesamte Fläche von Einkaufszentren
- Bau- und Gartenmärkte können ebenfalls bereits ab 14.4.2020 aufsperren, unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche – die weiteren Auflagen gelten selbstverständlich auch in diesem Bereich.
- Gastronomie: Bei Gastgewebebetrieben dürfen vorbestellte Speisen nun auch abgeholt werden, wenn diese nicht vor Ort konsumiert werden und gegenüber anderen Personen dabei ein Abstand von mindestens 1 Meter eingehalten wird.
- Hotellerie: Auch für Beherbergungsbetriebe gilt, mit Ausnahmen, ein Betretungsverbot. Rechtsgrundlage ist die Verordnung „Vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung von der Verbreitung von COVID-19“.
- Heimische Wirtschaft: Händler, Gastronomen, Handwerker und Dienstleister haben in den vergangenen Wochen neue Wege gefunden, um die St. Pöltner mit Lebensmitteln, feinen Speisen und notwendigen Dingen und Dienstleistungen zu versorgen. Alle aktuellen Informationen dazu finden Sie hier.
- Hygieneregeln für den Einzelhandel: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Supermärkten und Drogerien/Drogeriemärkte sind angehalten, Schutzvorrichtungen (Mund-Nasen-Schutz) zu tragen, damit eine mechanische Barriere gegen eine Tröpfcheninfektion vorhanden ist. Für Kundinnen und Kunden ist eine Bedeckung von Mund und Nase in großen Supermärkten, Drogerien und Drogeriemärkten über 400 m2 verpflichtend.
Die Verpflichtung zum Tragen einer Schutzvorrichtung wird weiter ausgeweitet: Ab dem 14.4.2020 ist ein Mund-Nasen-Schutz in allen geöffneten Geschäften verpflichtend.
- Sperrmüll: Es werden weiterhin keine neuen Abholtermine vergeben – eine kostenlose Abgabe ist für St. Pöltner BürgerInnen in Haushaltsmengen im ASZ Austraße oder am Standort „Am Ziegelofen“ Linzer Straße 145 möglich. Bitte tragen Sie zum Schutz unserer Mitarbeiter eine Schutzmaske (selber mitzubringen). Es wird gebeten, aktuell keine Entrümpelungsaktionen durchzuführen.
- Müll: Die Müllabfuhr fährt planmäßig, das Altstoffsammelzentrum Austraße bleibt geöffnet. Die Sicherheitsmaßnahmen gelten weiterhin. Bei Bedarf können zusätzliche Mülltonnen beim Abfalltelefon (02742/333 4444) geordert werden. Informationsblatt für Wohnhausanlagen
- Baustellen: Die Pflasterungsarbeiten in der Domgasse und Herrengasse werden ab 20. April weitergeführt, die Einbautenerneuerung in der südlichen Kremser Gasse und nördlichen Schreinergasse wird auf 2021 verschoben. Bereits begonnen wurde mit den Bauarbeiten für die Bahnunterführung an der Ochsenburger Straße in St. Georgen am Steinfelde.
- Gemeinderat: Nachdem die Sitzungen des Stadtsenates und des Gemeinderates im März ausfallen mussten, werden St. Pöltens MandatarInnen am 27. April wieder zur Beratung und Beschlussfassung zusammenkommen. Stadtsenat und Gemeinderat werden unter Einhaltung strengster gesundheitlicher Sicherheitsvorkehrungen im VAZ stattfinden. Dazu zählen die nötigen Sicherheitsabstände, Schutzmasken und die Desinfektion von Mobiliar und Händen.
- Kurzparkzone: Die Gebührenpflicht der Kurzparkzone in St. Pölten bleibt vorerst außer Kraft. Die maximale Parkdauer muss jedoch weiterhin beachtet werden. Es ist daher eine Parkuhr zu stellen und gut sichtbar im KFZ aufzulegen.
- Fahrgemeinschaften mit Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, sind nur zulässig, wenn dabei eine den Mund- und Nasenbereich gut abdeckende mechanische Schutzvorrichtung als Barriere gegen Tröpfcheninfektion getragen wird und gegenüber anderen Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten wird. Die Pflicht zum Tragen gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr.
- LUP: Der LUP-Stadtbus verkehrt weiterhin unverändert auf allen Linien. Der Fahrerbereich ist vom restlichen Bus abgetrennt, der Ein- und Ausstieg ist vorne somit nicht mehr möglich. Bis auf weiteres sind keine Fahrkarten im Bus erhältlich. Um die Ansteckungsgefahr weiter zu minimieren gilt auch hier ab nächster Woche die bundesweite Pflicht in Öffis einen Nasen-Mundschutz zu tragen.
- Öffentlicher Verkehr: Das Betreten des Kundenbereichs in Massenbeförderungsmitteln ist nur zulässig, wenn dabei eine den Mund- und Nasenbereich gut abdeckende mechanische Schutzvorrichtung als Barriere gegen Tröpfcheninfektion getragen wird und bei der Benützung gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter gegenüber anderen Personen eingehalten wird. Die Pflicht zum Tragen gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr.
- Bürgerservice: Für Notfälle und unaufschiebbare Anliegen ist eine Anlaufstelle (Tourismusbüro) im Rathaus eingerichtet. Für alle anderen Anliegen wird um telefonische Kontaktaufnahme oder Benützung der Online-Formulare gebeten. Anlaufstelle und städtische Telefonzentrale (02742/333-0) sind von Montag bis Freitag zwischen 8 und 12 Uhr erreichbar.
- Corona-Hotline: Die städtische Hotline (02742/333-2222) ist für gesundheitliche Fragen (Mo bis Fr von 8 bis 15 Uhr, Sa und So von 10 bis 15 Uhr), den Einkauf von Lebensmitteln (Mo bis Fr von 8 bis 12 Uhr) und für Fragen zur Sozialhilfe oder Mindestsicherung (Mo bis Fr von 8 bis 12 Uhr) vorgesehen. Für allgemeine Fragen gibt es die Coronavirus-Hotline des Bundes (0800/555-621), im Verdachtsfall das Gesundheitstelefon (1450). Für Fragen zum aktuellen Arbeitsrecht steht die AK zu Seite: 0800/2212-0080.
- Jugendhilfe: Das Referat Jugendhilfe ist weiterhin telefonisch bzw. via E-Mail jugendhilfe@st-poelten.gv.at erreichbar. Es findet auf Grund von COVID19 ein Notbetrieb statt. Wichtige Anliegen, die keinen Aufschub dulden, werden auf diesem Weg und auch postalisch entgegengenommen und soweit möglich bearbeitet.
- Jugendzentrum: Das Online-Angebot des "Steppenwolf" wurde erweitert: Die MitarbeiterInnen des städtischen Jugendzentrums sind via Instagram und Facebook sowie auch telefonisch von Montag bis Samstag erreichbar. Zusätzlich ist jeden Tag von 15 bis 17 Uhr ein Team-Mitglied im Jugendzentrum für akute Notfälle und Krisensituationen anwesend. Über ein Bürofenster (natürlich mit ausreichend Sicherheits-Abstand) gibt es die Möglichkeit für eine Beratung vor Ort.
- Kinderbetreuung: Im Rahmen der Osterferienbetreuung werden an 8 Kindergärten und 4 Schulstandorten noch bis einschließlich 14.04.2020 knapp 20 Kinder betreut. Kinder, deren Eltern dringenden beruflichen Tätigkeiten nachgehen müssen und für die keine andere Betreuungsmöglichkeit gefunden werden kann, werden weiter in den Kindergärten und Schulen betreut.
- Musik- und Kunstschule/Ballettschule: Der Unterrichtsbetrieb an der Musik- und Kunstschule/Ballettschule wird nach den Osterferien, ab Mittwoch, 15. April, wieder aufgenommen und in digitaler Form geführt. Intensive Vorbereitungen und die Programmierung einer speziellen Software in den vergangenen drei Wochen machen es möglich: Im Rahmen von virtuellen Klassenzimmern wird der Instrumental-, Gesangs- und Ballettunterricht sowie die elementare Musikerziehung und Musikkunde im Rahmen eines digitalen Fernunterrichts mit Videoübertragung oder Livetonübermittlung umgesetzt.
- Kunst, Kultur & Gesellschaft: Museum, Bücherei, Volkshochschule, Freiraum, Saal der Begegnung, Paradies der Fantasie und die Kulturhäuser in den Stadtteilen bleiben vorerst geschlossen. Ebenso bleiben die städtischen Bäder geschlossen.
- Veranstaltungen: Es können weiterhin keine Veranstaltungen stattfinden, da das Betreten von öffentlichen Orten ist grundsätzlich verboten ist. Das Volksfest sowie die "Thunder Days" müssen daher heuer leider abgesagt werden.
- Sperren: Spielplätze und Parkanlagen der Stadt sind grundsätzlich gesperrt. Bei privaten Anlagen kann dies vom Eigentümer entschieden werden.
- Mietrecht: Ein spezieller Kündigungsschutz gilt für Mieter*innen von Wohnraum, die durch die COVID-19-Krise in ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt werden und deswegen mit Mietzinszahlungen, die im Zeitraum von 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 fällig wurden oder werden, ganz oder teilweise in Verzug geraten. Ihr Mietvertrag kann allein wegen des Mietzinsrückstands aus diesem Zeitraum (April bis Juni 2020) bis Ende Juni 2022 weder gekündigt noch wegen qualifizierten Mietzinsrückstands aufgehoben werden.
Solche Zahlungsrückstände kann der/die Vermieter*in auch erst nach dem 31. Dezember 2020 gerichtlich einklagen, wenn auch mit Verzugszinsen von höchstens 4 Prozent per annum. Auch ein (teilweises) einseitiges Einbehalten der Kaution zur Tilgung dieser Zahlungsrückstände ist bis Jahresende nicht möglich. Die genannten Erleichterungen gelten für sämtliche Wohnraummieten, egal ob sie dem MRG unterliegen oder nicht; sie gelten jedoch nicht für Geschäftsraummieten oder Pacht.
Läuft ein befristeter Wohnungsmietvertrag nach 30. März 2020, aber vor 1. Juli 2020 ab, so können der/die Mieter*in und der/die Vermieter*in den Mietvertrag einvernehmlich und schriftlich bis 31. Dezember 2020 oder für einen kürzeren Zeitraum verlängern. Für diese Verlängerung gilt ausnahmsweise nicht die in § 29 Mietrechtsgesetz (MRG) vorgesehene Mindestbefristungsdauer von drei Jahren. Diese Sonderregelung gilt für alle dem MRG unterliegenden Wohnraummieten (für Wohnungsvermietungen außerhalb des MRG gibt es ohnehin keine Beschränkungen für die Befristung). - Kredite: Auch für Verbraucher*innen (Private) und Kleinstunternehmer*innen, die mit der Rückzahlung eines vor 15. März 2020 abgeschlossenen Kreditvertrags wegen der COVID-19-Krise in Verzug geraten, gibt es Erleichterungen: Haben diese Verbraucher*innen oder Kleinstunternehmer*innen Einkommensausfälle wegen COVID-19 und ist ihnen deswegen die Leistung von Kreditrückzahlungen, die im Zeitraum 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 fällig wurden oder werden, nicht zumutbar (insbesondere weil sonst ihr angemessener Lebensunterhalt gefährdet wäre), werden diese Zahlungen für drei Monate gestundet.
Dadurch verlängert sich – jedoch nur bei tatsächlicher Inanspruchnahme dieses gesetzlichen Zahlungsaufschubs – die Vertragslaufzeit automatisch um drei Monate und bleiben auch allenfalls gegebene Sicherheiten bis zum neuen Vertragsende aufrecht, sofern die Vertragsparteien für die Zeit nach 30. Juni 2020 nicht einvernehmlich eine andere Zahlungsvereinbarung treffen. Der Kreditgeber soll dem Verbraucher ein Gespräch über die Möglichkeit einer einvernehmlichen Regelung und über mögliche Unterstützungsmaßnahmen anbieten. Für den Zeitraum der gesetzlichen Stundung fallen keine Verzugszinsen oder sonstige Kosten an.
Mehr Informationen: Weitere Informationen zu den Maßnahmen und zum weiteren Fahrplan in der Corona-Krise finden Sie auf der Website des Sozialministeriums: www.sozialministerium.at
8. April, 9 Uhr: Erlass - Epidemiegesetz, Zusammenkunft von Menschenmassen
Die Verordnung des Bürgermeisters über Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmassen wurde über Verordnung der Landeshauptfrau aufgrund des Erlasses des Bundesministers aufgehoben. Dieser lautet folgendermaßen:
Unter Bezug auf die zwischenzeitlich eingetretene Änderung der Sachlage sowie insbesondere die durch das 3. COVID-19-Gesetz, BGBl. I Nr. 23/2020, geänderte Rechtslage (Inkrafttreten 5. April 2020), beehrt sich das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende Klarstellungen zu treffen: Aufhebung von Erlässen: Die Erlässe vom 10. März 2020, GZ 2020-0.172.682, und 1. April 2020, GZ 2020-0.201.688, werden aufgehoben.
Klargestellt wird, dass das Betreten von öffentlichen Orten grundsätzlich verboten ist, was Veranstaltungen verunmöglicht. Ausgenommen vom Verbot des Betretens öffentlicher Orte sind entsprechend der Verordnung BGBl. II Nr. 98/2020, idgF. lediglich Betretungen:
- die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum erforderlich sind;
- die zur Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen dienen;
- die zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens erforderlich sind und sichergestellt ist, dass am Ort der Deckung des Bedarfs zwischen den Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden kann, sofern nicht durch entsprechende Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann. Diese Ausnahme schließt auch Begräbnisse im engsten Familienkreis mit ein;
- die für berufliche Zwecke erforderlich sind und sichergestellt ist, dass am Ort der beruflichen Tätigkeit zwischen den Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden kann, sofern nicht durch entsprechende Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann. Dabei ist darauf zu achten, dass eine berufliche Tätigkeit vorzugweise außerhalb der Arbeitsstätte erfolgen soll, sofern dies möglich ist und Arbeitgeber und Arbeitnehmer darüber ein Einvernehmen finden.
- wenn öffentliche Orte im Freien alleine, mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, oder mit Haustieren betreten werden sollen, gegenüber anderen Personen ist dabei ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.
6. April, 15 Uhr: Wichtige Informationen zur Kurzparkzone
Die Gebührenpflicht der Kurzparkzone in St. Pölten bleibt weiterhin (bis zum Ende der von der Bundesregierung verordneten Ausgangsbeschränkung) außer Kraft. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Kurzparkzone selbst außer Kraft ist. Es müssen also weiterhin die geltenden Bestimmungen zur Kurzparkzone (maximale Parkdauer) berücksichtigt werden. Es ist daher auch entsprechend eine Parkuhr zu stellen und gut sichtbar im KFZ aufzulegen.
6. April, 13 Uhr: Volksfest abgesagt
Aufgrund der aktuellen Beschlüsse der Bundesregierung zur Eindämmung des Coronavirus dürfen bis Ende Juni keine Veranstaltungen mehr stattfinden. Das Volksfest sowie die "Thunder Days" müssen daher heuer leider ersatzlos abgesagt werden.
3. April, 18 Uhr: Verordnungen - Befristung bis 13. April
Es treten drei neue Verordnungen in Kraft:
Verordnung Zusammenströmen größerer Menschenmengen 03.04.2020 (Corona)
Verordnung Kuranstalten 03.04.2020 (Corona)
Verordnung Kinderbetreuungseinrichtungen 03.04.2020 (Corona)
3. April, 12 Uhr: Zusammenfassung & häufige Fragestellungen
Bis auf weiteres bleiben alle bestehenden Regelungen aufrecht. Ab 6. April müssen überdies in Supermärkten (über 400 Quadratmeter Fläche) Schutzmasken, die Mund und Nase gänzlich verdecken, getragen werden. Diese können selbst mitgebracht werden oder sind bei den Märkten erhätlich.
Essen: Hinsichtlich der Abholservices und Beherbergungsbetriebe gibt es Neuigkeiten: Der Bundesminister hat die Maßnahmen dahingehend geändert, dass die Abholung vorbestellter Speisen zulässig ist, sofern diese nicht vor Ort konsumiert werden und sichergestellt ist, dass gegenüber anderen Personen dabei ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten wird. Beherbergungsbetriebe und Gaststätten dürfen nicht betreten werden.
Seit kurzem bietet auch der Sozialmarkt in St. Pölten ein Mittagsmenü und "Lebensmittelkisterl" an. Die Bestellung ist nicht nur für InhaberInnen eines "SooGut"-Passes möglich. In den zwei verschieden großen Kisten enthalten sind die wichtigsten Grundnahrungsmittel. Je nach der Warenverfügbarkeit werden sie mit Milch, Getränken, Gebäck, Joghurt, Obst, Gemüse, Käse, Aufstrichen und Wurst befüllt. Der Preis für die kleine Kiste beträgt 5 Euro, die große kostet 9 Euro. Die Bezahlung erfolgt in Bar bei der Anlieferung und sollte möglichst genau abgezählt in einem Kuvert für die Zusteller und Zustellerinnen bereit gelegt werden.
Mittagsmenüs gibt es um 4 Euro (Bestellung am Vortag).
Nähere Informationen dazu gibt es Montag bis Samstag von 7.30 und 13 Uhr unter www.soogut.at bzw. unter 0676/88044160.
LUP: Der Stadtbus verkehrt weiterhin unverändert.
Bürgerservice: Für Notfälle und unaufschiebbare Anliegen ist eine Anlaufstelle im Rathaus eingerichtet. Für alle anderen Anliegen wird um telefonische Kontaktaufnahme oder Benützung der Online-Formulare gebeten. Die städtische Corona-Hotline (02742/333-2222) ist unverändert in Betrieb.
Jugendzentrum: Das Online-Angebot des "Steppenwolf" wurde erweitert: Die MitarbeiterInnen des städtischen Jugendzentrums sind via Instagram und Facebook sowie auch telefonisch von Montag bis Samstag erreichbar. Während die Jugendlichen einfach telefonieren oder schreiben können, gibt´s über die Social Media Kanäle Infos zur aktuellen Situation in vielen verschiedenen Sprachen, lustige Quizfragen zum Steppenwolf, Musik und Kunst-Aktionen, Challenges, Google Maps Rätsel-Ralleys und vieles mehr. Unterstützung gibt es dabei von Jana Königskind und Hermann Prachtkind, die auch coole Designs für den Steppenwolf in der Corona Krise zur Verfügung stellen.
Zusätzlich ist jeden Tag von 15 bis 17 Uhr ein Team-Mitglied im Jugendzentrum für dringende Anliegen anwesend. Über ein Bürofenster (natürlich mit ausreichend Sicherheits-Abstand) gibt es die Möglichkeit für eine Beratung vor Ort.
Musik- und Kunstschule/Ballettschule: Der Unterrichtsbetrieb an der Musik- und Kunstschule/Ballettschule wird nach den Osterferien, ab Mittwoch, 15. April, wieder aufgenommen und in digitaler Form geführt. Intensive Vorbereitungen und die Programmierung einer speziellen Software in den vergangenen drei Wochen machen es möglich: Im Rahmen von virtuellen Klassenzimmern wird der Instrumental-, Gesangs- und Ballettunterricht sowie die elementare Musikerziehung und Musikkunde im Rahmen eines digitalen Fernunterrichts mit Videoübertragung oder Livetonübermittlung umgesetzt.
Kunst, Kultur & Gesellschaft: Museum, Bücherei, Volkshochschule, Freiraum, Saal der Begegnung und die Kulturhäuser in den Stadtteilen bleiben vorerst geschlossen. Ebenso bleiben die städtischen Bäder geschlossen.
Kinderbetreuung: Die Kinderbetreuung in städtischen Pflichtschulen und Kindergärten wird aktuell von 30 Kindern in Anspruch genommen. Die Betreuung während der Osterferien ist sichergestellt. Nähere Infos dazu gibt es hier.
Müll: Die Müllentsorgung läuft planmäßig weiter, das ASZ in der Austraße bleibt geöffnet. Bei Bedarf können zusätzliche Mülltonnen beim Abfalltelefon geordert werden. Es wird gebeten, aktuell keine Entrümpelungsaktionen durchzuführen. Hier gibt es aktuelle Informationen.
Ausgangsbeschränkungen: Um die rasche Ausbreitung des Virus zu bremsen, hat die Bundesregierung Verkehrs- und Ausgangsbeschränkungen ausgerufen.
Es gibt nur wenige Gründe das Haus zu verlassen:
- Berufsarbeit
- Nicht aufschiebbare und dringend notwendigen Besorgungen (z.B. Lebensmittel, Medikamente)
- Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen
- Bewegung alleine oder mit Mitbewohnern (Abstand zu anderen Personen beachten)
Sperren: Spielplätze und Parkanlagen der Stadt sind grundsätzlich gesperrt. Bei privaten Anlagen kann dies vom Eigentümer entschieden werden.
Quarantäne: Verordnete Quarantäne bedeutet, dass Personen, bei denen ein positives Testergebnis vorliegt oder die Kontakt zu einer infizierten Person hatten, durch Bescheid des Amtsarztes für 14 Tage abgesondert werden. Personen in Quarantäne dürfen die Wohnung nicht verlassen und keine privaten Besucher empfangen.
Grenzen und Austritt: Es wird empfohlen, sich vor Fahrtantritt bei den zuständigen Behörden über die aktuellen Bedingungen zu informieren. Auf der A4, Ost Autobahn, Richtung Nickelsdorf, besteht zeitweise die Beschränkung, dass ab dem Knoten Bruckneudorf nur Österreicher, Ungarn, und Güterverkehr fahren dürfen.
Ein Großteil der Grenzen zu Österreichs Nachbarländern Ungarn, Tschechien, Deutschland (zur Liste), Schweiz, Liechtenstein, Italien und Slowenien sind gesperrt. Für einige Übergänge bestehen Ausnahmeregelungen für Pendler- und Güterverkehr (die jeweilige Bewilligung ist mitzuführen), dies teilweise aber nur untertags. An den offenen Übergängen werden strenge Kontrollen durchgeführt. Hier kommt es oftmals zu umfangreichen Staus.
Psychologische Tipps: Zum persönlichen Umgang mit der aktuellen Ausnahmesituation bzw. häuslicher Isolation hat der Berufsverband Österreichischer PsychologInnen übersichtliche Informationen und Empfehlungen zusammengestellt. Diese finden Sie hier.
27. März, 12 Uhr: Zusammenfassung der aktuellen Maßnahmen der Stadt St. Pölten
- Rathaus: Alle Eingänge zum Rathaus bleiben bis auf weiteres gesperrt. Magistratsbedienstete haben über einen gesonderten Eingang Zutritt.
- Bürgeranliegen: Der Parteienverkehr im Rathaus wurde konsequent eingeschränkt. Anliegen können weiterhin per E-Mail bzw. telefonisch kommuniziert werden. Nutzen Sie das Angebot der Online-Formulare oder nehmen Sie schriftlich mit den Fachabteilungen Kontakt auf. Die städtische Telefonzentrale (02742/333-0) ist von Montag bis Freitag zwischen 8 und 12 Uhr erreichbar, für unaufschiebbare Anliegen steht in dieser Zeit zudem das eigens adaptierte Tourismusbüro als Anlaufstelle zur Verfügung.
- Corona-Hotline: Die städtische Hotline (02742/333-2222) ist für gesundheitliche Fragen (Mo bis Fr von 8 bis 15 Uhr, Sa und So von 10 bis 15 Uhr), den Einkauf von Lebensmitteln (Mo bis Fr von 8 bis 12 Uhr) und für Fragen zur Sozialhilfe oder Mindestsicherung (Mo bis Fr von 8 bis 12 Uhr) vorgesehen. Es gibt derzeit über 100 Freiwillige, die betagte oder kranke Mitmenschen betreuen. Bitte auch auf Nachbarschaftshilfe zurückgreifen! Sollte dies nicht möglich sein, stehen die freiwilligen MitarbeiterInnen gerne bereit. Für allgemeine Fragen gibt es die Coronavirus-Hotline des Bundes (0800/555-621), im Verdachtsfall das Gesundheitstelefon (1450). Für Fragen zum aktuellen Arbeitsrecht steht die AK zu Seite: 0800/2212-0080.
- Essen auf Rädern: Ab sofort ist ein fünfter Wagen im Einsatz.
- Öffentliche Einrichtungen und Veranstaltungen: Alle städtischen Einrichtungen bleiben bis auf weiteres geschlossen, Veranstaltungen sind gänzlich untersagt.
- Freiraum: Die städtische Veranstaltungshalle „Freiraum“ wird vorerst bis jedenfalls 13. April geschlossen. Der Freiraum überträgt jedoch ab sofort bis Ostern jeden Freitag und Samstag Livestreams von spektakulären Konzerten und Theateraufführungen auf Facebook und Youtube.
- Lebensmittel und Versorgung: Geschäfte, die nicht der Grundversorgung dienen, bleiben geschlossen. Geöffnet bleiben Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogerien, Post oder Banken. Restaurants, Bars und Kaffeehäuser sind geschlossen.
Händler, Gastronomen, Handwerker und Dienstleister haben neue Wege gefunden, die trotz geschlossener Geschäfte, Lokale und Büros etwas Normalität in das Leben der St. Pöltner bringen.
Informationen dazu finden Sie in folgenden Beiträgen:
Aktiv, kreativ und hilfreich in Corona-Zeiten
Catern statt servieren
Innenstadt (Übersicht) - Grundversorgung: Durch die sofortige Umsetzung entsprechender Notfallpläne hat die Stadtverwaltung die Ver- und Entsorgung sichergestellt. Die Grundversorgung in den Bereichen Wasser, Abwasser, Müllentsorgung etc. ist somit langfristig gesichert. Das Corona-Virus kann im Wasser nicht überleben und sich auch nicht vermehren. Das städtische Leitungswasser kann also ohne Bedenken konsumiert werden und ist in ausreichender Menge vorhanden.
- Die Müllentsorgung wird planmäßig durchgeführt. Bitte halten Sie sich auch jetzt an die Mülltrennung! Auf Mülltrennung verzichten sollen Sie NUR, WENN Sie am Coronavirus erkrankt sind – in dem Fall den Müll gemischt in einen stabilen Müllsack, fest verschließen (z.B. durch Verknoten) und in die Restmülltonne geben (siehe Mitteilung vom 17.03.2020, 11.00 Uhr). Bitte werfen Sie keine Problemstoffe oder Elektroaltgeräte in den Restmüll! Bei der Verpressung im Müllwagen entsteht dadurch eine enorme Gefahr und ein großes Risiko für unser Personal. Besonders Geräte, die Lithiumbatterien enthalten, reagieren auf mechanische Belastung mit Explosion und/oder Brand. Helfen Sie mit, unser Personal zu schützen!
- Sperrmülltermine werden bis auf weiteres keine neuen aufgenommen.
Zur Klärung allfälliger Fragen, kontaktieren Sie uns bitte am Abfalltelefon 02742/333-4444 bzw. unter abfallwirtschaft@st-poelten.gv.at Wir helfen Ihnen gerne weiter. - Altstoffsammelzentren: Zur Bewahrung der öffentlichen Hygiene bleibt das ASZ 2, Austraße, weiterhin geöffnet. Um Menschenansammlungen zu vermeiden, bleiben die Öffnungszeiten vorerst uneingeschränkt. Bitte nutzen Sie das ASZ jedoch nur für unbedingt notwendige Entsorgungen! Vieles kann auch daheim aufbewahrt und nach der Krise entsorgt werden. Es werden zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen getroffen, sodass kein direkter Kontakt mit den Mitarbeitern entsteht. Weiters dürfen max. 4 Pkw gleichzeitig ins ASZ einfahren.
- Öffentlicher Verkehr: Der LUP-Stadtbus verkehrt weiterhin unverändert auf allen Linien. Der Fahrerbereich ist vom restlichen Bus abgetrennt, der Ein- und Ausstieg ist vorne somit nicht mehr möglich. Bis auf weiteres sind keine Fahrkarten im Bus erhältlich.
- Gebührenpflicht Kurzparkzone: Für die Zeit der von der Bundesregierung verordneten Ausgangsbeschränkungen wurde die Gebührenpflicht in der Kurzparkzone im Stadtgebiet außer Kraft gesetzt.
- Jugendhilfe: Das Referat ist weiterhin telefonisch bzw. via E-Mail jugendhilfe@st-poelten.gv.at erreichbar. Es findet auf Grund von COVID19 ein Notbetrieb statt. Wichtige Anliegen, die keinen Aufschub dulden, werden auf diesem Weg und auch postalisch entgegengenommen und soweit möglich bearbeitet.
- Musik- und Kunstschule/Ballettschule: Der Lehrbetrieb ist ausgesetzt. Diese Maßnahme gilt jedenfalls bis zum Ende der Osterferien. Das Team der Musik- und Kunstschule arbeitet zurzeit intensiv an einem Programm zur Erstellung von virtuellen Unterrichtsräumen, um nach den Osterferien für alle Schülerinnen und Schüler Fernunterricht online anbieten zu können. Für telefonische Auskünfte (02742/333-2681) bleibt das Sekretariat weiterhin besetzt.
- Kindergärten: Alle 26 städtischen Kindergärten sind auf Notbetrieb. Jeden Tag von 07.00 bis 09.00 Uhr wird in jedem einzelnen Kindergarten ein Journaldienst angeboten. Ausschließlich Kinder, deren Eltern dringenden beruflichen Tätigkeiten nachgehen müssen und für die keine andere Betreuungsmöglichkeit gefunden werden kann, werden weiter in den Schulen und Kindergärten betreut.
Aktuell läuft in den Kindergärten gerade die Erhebung für den Bedarf in den Osterferien. - Pflichtschulen: Alle Pflichtschulen sind auf Notbetrieb. Jeden Tag von 07.30 bis 12.00 Uhr wird an jedem Pflichtschulstandort ein Journaldienst angeboten. Angemeldete Kinder werden nach Bedarf betreut. Der Betrieb gestaltet sich bisher problemlos und ruhig. Personal gibt es ausreichend.
Aktuell läuft in den Pflichtschulen gerade die Erhebung für den Bedarf in den Osterferien. - Bestattung: Bestattungen finden unabhängig von der Coronavirus-Problematik auch weiterhin statt, eine telefonische Kontaktaufnahme wird im Falle eines Todesfalles erbeten (02742/333-4500). Bis auf weiteres gibt es jedoch keine Trauerfeierlichkeiten in den Zeremonienhallen sondern nur im engsten Kreis beim Grab. Auch Kremierungen werden weiterhin durchgeführt.
- Feuerwehr: Die Feuerwehr bildet drei Einsatzteams, die dann unabhängig voneinander 24 Stunden Dienst und dann je 48 Stunden frei haben. Die Teams bilden sich aus Angestellten, Freiwilligen und Zivildienern. Alle Freiwilligen, die aufgrund von Betriebsschließungen die Möglichkeit haben, zu helfen, werden ersucht, direkt Kontakt mit dem Feuerwehrkommando aufzunehmen.
- Dauer der Maßnahmen: bis jedenfalls Ostermontag, 13. April 2020.
Halten Sie bitte durch!
Die Stadt St. Pölten bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für die vorbildliche Einhaltung der Ausgangsbeschränkungen. Gleichzeitig wird an alle Bürgerinnen und Bürger appelliert: bitte halten Sie jetzt durch und helfen auch Sie die weitere Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Aktuelle Informationen finden Sie hier auf unserer Webseite und auch auf den Social-Media-Kanälen (Facebook & Instagram) der Stadt St. Pölten.
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25. März, 11 Uhr: Förderungen bleiben Aufrecht
Gerade Vereine und Institutionen, die einen wesentlichen Beitrag zu einem gedeihlichen und positiven Gesellschaftsleben in einer Stadt leisten, leiden aktuell auch an der Reduktion sozialer Kontakte und gesellschaftlicher Maßnahmen.
"Für uns ist es daher selbstverständlich, dass wir sowohl im Kulturbereich, als auch beim Sport, im Sozialbereich oder dergleichen weiterhin unterstützend zur Seite stehen werden", so Bürgermeister Mag. Matthias Stadler. Er ergänzt: "Auch - oder gerade dann - wenn jetzt die eine oder andere Ausstellung abgesagt werden muss, oder Nachwuchstrainings ausfallen: Die bewährte Unterstützung von der Stadt ist für unsere Vereine und Initiativen sichergestellt!"
Die Vergabe von Förderungen erfolgt wie gehabt unter den gegebenen Richtlinien. Weiterführende Informationen zu den am stärksten nachgefragten Bereichen gib es hier:
23. März, 13 Uhr: Keine Ausgabe von gelben Säcken & Windelsäcken mehr, ASZ geöffnet
Bis auf weiteres werden keine Windelsäcke und keine gelben Säcke mehr ausgegeben. Bei Rückfragen oder dringendem Bedarf kann Kontakt mit dem Abfalltelefon (02742/333-4444) aufgenommen werden. Windeln können - gesondert in einem beliebigen Müllsack vorverpackt - im Restmüll entsorgt werden.
Neben der Weiterführung der routinemäßigen Müllsammlung bleibt das ASZ Austraße offen. Bitte nehmen Sie von wilden Ablagerungen Abstand und suchen Sie das Altstoffsammelzentrum zu den gewohnten Öffnungszeiten auf.
23. März, 12 Uhr: Städische Verordnung über die Absonderung von Einreisenden aus bestimmten Gebieten auf dem Landweg nach dem Epidemiegesetz 1950
23. März, 8 Uhr: Maßnahmen verlängert, ÖBB & VOR Fahrplan sowie Mariazellerbahn
Alle von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen werden bis 13. April 2020 verlängert. Ergänzend dazu werden Lebensmittelgeschäfte und Apotheken ab sofort längstens bis 19 Uhr geöffnet sein.
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen werden die ÖBB den Fernverkehr sowie in enger Abstimmung mit allen Verkehrsverbünden den Nahverkehr in ganz Österreich in den kommenden Tagen anpassen. Für St. Pölten bzw. Niederösterreich ändert sich grundsätzlich nichts, alle notwendigen Zugverbindungen bleiben aufrecht. Auch der LUP verkehrt weiterhin wie gewohnt.
Im Fernverkehr bzw. konkret auf der Weststrecke wird es zu geringfügigen Änderungen kommen.
Alle Änderungen werden laufend in die Fahrpläne eingearbeitet und sind in der österreichweiten Fahrplanauskunft wie etwa "VOR AnachB" aber natürlich auch "SCOTTY" verfügbar. Darüber hinaus stehen die Kundenservice-Teams der ÖBB und des VOR unter 05-1717 sowie per Mail unter info@vor.at oder im Internet unter www.oebb.at für Fragen bereit.
Bis voraussichtlich 14.04.2020 kommt es auf der Mariazellerbahn zu Fahrplan-Anpassungen.
Grundsätzlich gilt von Montag bis Freitag der gleiche Fahrplan wie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen, wobei der erste Frühzug ab Laubenbachmühle um 4:40 Uhr weiterhin verkehrt.
Auf der Website https://www.mariazellerbahn.at finden Sie stets die aktuellsten Informationen.
20. März, 12 Uhr: Spielplätze und Parks bleiben gesperrt, neue Hotline
Nach einigen medial transportierten Unklarheiten zur aktuellen Sperre von öffentlichen Anlagen, wird festgehalten, dass alle Parks und Spielplätze in St. Pölten, die auch von der Stadt verwaltet und betrieben werden, auf Grundlage der Anordnung der Bundesregierung bis auf weiteres gesperrt bleiben. Zweck ist die Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus.
Nicht als Park ausgewiesene Areale wie die Traisen, die Seen oder auch das Brunnenfeld oder der Stadtwald sind nicht gesperrt. Die Spielplätze dort schon. Das sind Areale auf denen man sich grundsätzlich gut aus dem Weg gehen kann. Bitte beachten Sie immer den Mindestabstand von einem Meter, um einer Ansteckung vorzubeugen.
Ergänzend zum bestehenden Lebensmittelservice gibt es unter der Nummer 02742/333-2222 seit Freitag, 20.03.2020, auch Infos zu gesundheitlichen Fragen und zur Sozialhilfe. Bei allen anderen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus soll auch hier mögliche Hilfeleistung geboten werden.
Die Hotline ist zu folgenden Zeiten für die aufgelisteten Themenbereiche besetzt:
- Gesundheitliche Fragen
(Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr, Samstag und Sonntag von 10 bis 15 Uhr) - Einkauf von Lebensmitteln
(Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr) - Fragen zur Sozialhilfe oder Mindestsicherung
(Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr)
Für alle anderen Anliegen steht die städtische Telefonzentrale (02742/333-0) Montag bis Freitag zwischen 8 und 12 Uhr zur Verfügung.
19. März, 16 Uhr: Brennstoffe verfügbar
Die Versorgung mit Brennstoffen im Stadtgebiet kann sichergestellt werden: ÖBAU Nadlinger und das Raiffeisen Lagerhaus bieten nach Rücksprache mit der Stadt einen großartigen Service für Personen, welche zu dieser Zeit dringend Heizmaterial benötigen. Über die unkomplizierte Zahlungsabwicklung informieren die Unternehmen persönlich. Die Stadt St. Pölten bedankt sich herzlich für die rasche und unbürokratische Hilfe!
- ÖBAU NadlingerUnter der Hotline 02742/72042-33 werden Bestellungen (Haushaltsmengen) in der Zeit von Mo-Fr (8-16 Uhr) entgegen genommen. Ebenso besteht die Möglichkeit Bestellungen für Zustellungen unter lieferservice@nadlinger.at oder auf www.nadlinger.at/lieferservice zu tätigen. Die Zustellung von Brennstoffen innerhalb von St. Pölten ist kostenlos.
- Raiffeisen Lagerhaus
- Unter der Telefonnummer 02742/74531-38 sowie unter mario.viertlmayr@stpoelten.rlh.at steht auch das Raiffeisen Lagerhaus für Bestellungen inkl. Zustellungen von Heizmaterial (und anderen Baustoffen) zur Verfügung.
18. März: Städtische Verordnung über die Einschränkung des Betriebes der Kinderbetreuungseinrichtungen und Kindergruppen nach dem Epidemiegesetz 1950
18. März: Städtische Verordnung über Besuchsverbote in Kuranstalten und Sonderkrankenanstalten für Rehabilitation nach dem Epidemiegesetz 1950
17. März, 12 Uhr: Aussetzung der Kurzparkzone
Für die Zeit der von der Bundesregierung verordneten Ausgangsbeschränkungen wird die Gebührenpflicht in der Kurzparkzone im Stadtgebiet außer Kraft gesetzt.
Mit Rücksicht auf die Dringlichkeit hat Bürgermeister Mag. Matthias Stadler gemäß § 44 NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz folgende Verfügung getroffen: Die Verordnung des Gemeinderates der Stadt St. Pölten vom 11.12.2012 wird entsprechend § 1 NÖ Kurzparkzonenabgabegesetz, LGBl. 3706-6, für die Dauer der vom Bund erlassenen Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 mit Wirksamkeit vom 17.03.2020 außer Kraft gesetzt.
Begründet wird diese Maßnahme dadurch, dass so größere Menschenansammlungen möglicherweise in den öffentlichen Verkehrsmitteln verhindert werden können, und es ein Beitrag ist, um das Ansteckungsrisiko weiter zu reduzieren.
17. März, 11 Uhr: Detailinformationen zum Thema Müll
Es ist unklar, ob bzw. wie lange der Coronavirus überhaupt auf Abfall überleben kann. Aufgrund der thermischen Verwertung (Verbrennung bei bis zu 1.000 °C) des St. Pöltner Rest- und Sperrmülls ist jedoch eine sichere Zerstörung des Virus gewährleistet. Getrennt gesammelte Abfälle (Papier, Biomüll, gelber Sack/Tonne) werden aber einem Recycling zugeführt und nicht verbrannt.
Daher ein wichtiger Appell:
Sollten Sie am Coronavirus erkrankt sein oder ein Verdachtsfall sein und sich in häuslicher Quarantäne befinden (nur dann): Trennen Sie den Abfall nicht! Geben Sie den Abfall gemischt in einen stabilen Müllsack, den sie fest verschließen (z.B. durch Verknoten) und geben sie ihn so in die Restmülltonne. Sie helfen damit auch, unsere Mitarbeiter zu schützen.
Um Ihnen die Möglichkeit zu geben, Abfälle geordnet abgeben zu können, bleibt das ASZ 2, Austraße, vorerst zu den gewohnten Öffnungszeiten geöffnet. Bitte verhalten Sie sich entsprechend den allgemein gültigen Schutzmaßnahmen und haben Sie Verständnis dafür, dass unsere Mitarbeiter derzeit nicht für Entladetätigkeiten o.ä. zur Verfügung stehen. Es soll ein Mindestabstand von 2 Meter zu unseren Mitarbeitern eingehalten werden.
16. März, 12 Uhr: Neue Hotline, Ver- und Entsorgung gesichert
Die Stadt richtet eine eigene Hotline zur Unterstützung von Personen, die Risikogruppen angehören, ein. In den Fachabteilungen wurden entsprechende Maßnahmen getroffen, um die Grundversorgung langfristig sicherzustellen:
- Hotline: Menschen, die der sogenannten Risikogruppe angehören, können sich ab Dienstag, 17.03.2020, an die Hotline 02742/333-2222 wenden, wenn Einkäufe getätigt, Medikamente besorgt oder andere unaufschiebbare und wichtige Erledigungen gemacht werden müssen. Die Telefonnummer ist vorerst wochentags zwischen 8 und 16 Uhr besetzt.
- Essen auf Rädern: Auch die städtische Aktion „Essen auf Rädern“ kann bei Bedarf auf Personen ausgeweitet, die bisher noch keine Mahlzeit erhalten, aber der Risikogruppe angehören. Jene MitarbeiterInnen, die selbst der Risikogruppen angehören, werden ebenso durch den Freiwilligen-Pool vorübergehend ersetzt.
- Trinkwasserversorgung: Die Versorgungsicherheit mit Trinkwasser ist durch Maßnahmen, die bereits in der Vergangenheit gesetzt wurden, gegeben. Die Anlagen wurden stetig modernisiert und die Mitarbeiter geschult.
In der letzten Woche wurde zudem die Möglichkeit geschaffen, bei einem bestätigten Fall die betroffene Facharbeitergruppe auswechseln zu können. Somit ist sichergestellt, dass ausreichend gesundes Personal zur Verfügung steht. - Abwasser: Die Abwasserentsorgung sowie die Wartung der Anlagen ist sichergestellt und wird von zwei abwechselnden Partien durchgeführt.
- Müllentsorgung: Die NÖ Umweltverbände halten die Müllabfuhr und die Grundversorgung der öffentlichen Infrastruktur für Müllentsorgung aufrecht, alle erforderlichen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen zur Gewährleistung der Müllentsorgung wurden ergriffen. Aus jetziger Sicht können so alle Touren planmäßig durchgeführt werden (Restmüll, Biomüll, Altpapier, Gelbe Tonne/Gelber Sack). Das Altstoffsammelzentrum ASZ 2 (Austraße) bleibt vorerst geöffnet, alle anderen wurden gesperrt.
- Bestattung: Bestattungen finden unabhängig von der Coronavirus-Problematik auch weiterhin statt, eine telefonische Kontaktaufnahme wird im Falle eines Todesfalles erbeten (02742/333-4500). Bis auf weiteres gibt es jedoch keine Trauerfeierlichkeiten in den Zeremonienhallen sondern nur im engsten Kreis beim Grab. Auch Kremierungen werden weiterhin durchgeführt.
- Feuerwehr: Die Feuerwehr bildet drei Einsatzteams, die dann unabhängig voneinander 24 Stunden Dienst und dann je 48 Stunden frei haben. Die Teams bilden sich aus Angestellten, Freiwilligen und Zivildienern. Alle Freiwilligen, die aufgrund von Betriebsschließungen die Möglichkeit haben, zu helfen, werden ersucht, direkt Kontakt mit dem Feuerwehrkommando aufzunehmen.
- Rathaus: Alle Eingänge zum Rathaus bleiben ab Dienstag gesperrt. Magistratsbedienstete haben über einen gesonderten Eingang Zutritt.
- Bürgeranliegen: Anliegen können weiterhin per E-Mail bzw. telefonisch kommuniziert werden. Der Appell richtet sich an alle St. PöltnerInnen: Nutzen Sie das Angebot der Online-Formulare oder nehmen sie schriftlich mit den Fachabteilungen Kontakt auf. Ab Mittwoch steht für unaufschiebbare Anträge und Anliegen in der Zeit von 8 bis 12 Uhr das Tourismusbüro als Anlaufstelle zur Verfügung.
- Kinderbetreuung: Aktuell werden 75 Kindergartenkiunder und 46 Pflichtschulkinder in Kleingruppen gut betreut. Der Appell richtet sich an Erziehungsberechtigte, die Aufsicht bzw. Betreuung - sofern möglich - selbst durchzuführen.
- LUP: Der Stadtbus verkehrt weiterhin unverändert auf allen Linien und an allen Tagen (auch an Sonn- und Feiertagen). Der Fahrerbereich ist vom restlichen Bus abgetrennt, ein Ein- und Ausstieg ist vorne nicht mehr möglich. Beim Fahrer ist kein Fahrkartenkauf mehr möglich.
13. März, 12 Uhr: Aktuelle Zusammenfassung aller städtischen Maßnahmen
Die derzeit gültigen Regelungen für die städtische Verwaltung werden in dieser Form umgesetzt:
- Magistrat & Stadtverwaltung: Der Parteienverkehr im Rathaus wird rigoros eingeschränkt. Der Betrieb wird auf das unvermeidbare Minimum reduziert. Anliegen können per E-Mail kommuniziert werden. Der Appell richtet sich an alle St. PöltnerInnen: Nutzen Sie unser Angebot der Online-Formulare oder nehmen sie schriftlich mit den Fachabteilungen Kontakt auf.
Die städtische Grundversorgung (Wasser, Müllentsorgung etc.) bleibt selbstverständlich aufrecht. - Schulen, Kindergärten & Nachmittagsbetreuung: Der Unterricht wird schrittweise ausgesetzt. Oberstufen-SchülerInnen haben ab Montag, 16.03.2020, frei. Der Unterricht für alle anderen schulpflichtigen Kinder wird ab Mittwoch, 18.03.20, eingestellt, für diese ist aber weiterhin Betreuung in den Schulen möglich. Auch Kindergartenkinder sollen ab Mittwoch zuhause bleiben. Bereits ab Montag dürfen jedoch alle Schülerinnen und Schüler zu Hause bleiben. An den Oberstufenschulen wird ohnehin kein Unterricht mehr stattfinden, an Volksschulen, AHS-Unterstufen und Neuen Mittelschulen (NMS) gelten alle Schüler, die nicht kommen, automatisch als entschuldigt.
Die Stadt appelliert hier an die Verantwortung der Eltern, das Betreuungsangebot in Schulen, Kindergärten und bei der Nachmittagsbetreuung nur dann zu nutzen, wenn sie in „systemrelevanten“ Berufen tätig sind und keine andere adäquate Betreuungsmöglichkeit haben.
Diese Maßnahmen gelten jedenfalls bis zum Ende der Osterferien. - Musikschule/Ballettschule: Nach einer landesweiten Empfehlung wird der Lehrbetrieb bereits ab Montag, 16.03.2020, ausgesetzt. Diese Maßnahme gilt jedenfalls bis Ende der Osterferien. Für telefonische Auskünfte (02742/333-2681) bleibt das Sekretariat weiterhin besetzt.
- Saal der Begegnung: Der Saal am Gewerkschaftsplatz wird seit heute bis jedenfalls 3. April geschlossen gehalten.
- Prandtauerhalle & Stadtsportanlage: Die städtischen Sporanlagen bleiben ab Montag bis jedenfalls 3. April geschlossen.
- Schulturnhallen: Die Turnhallen sowie Bewegungsräume der Pflichstschulen und Kindergärten werden generell für sportliche Betätigung flächendeckend ab Montag, 16.03.20 bis jedenfalls 3. April nicht zur Verfügung stehen.
- Seniorenwohnheim Stadtwald: Es gilt bis auf Weiteres eine gänzliche Besuchssperre für das Seniorenwohnheim Stadtwald, da im Haus Personen betreut werden, für die eine Infektion ein hohes Risiko darstellt. Alle Angehörigen wurden darüber informiert, dass sie bei einer Veränderung des Gesundheitszustandes selbstverständlich sofort informiert werden.
- Veranstaltungen der Stadt: Alle städtischen Veranstaltungen werden bis jedenfalls 3. April ausgesetzt. Ersatztermine werden gegebenenfalls bekanntgegeben.
- Osterferienaktion: Die diesjährige Osterferienaktion wird abgesagt.
- Aquacity: Das städtische Hallenbad wird bis jedenfalls 3. April geschlossen gehalten. Auch der Saunabetrieb ist eingestellt.
- Gesundheitsamt: Impfaktionen der Stadt werden bis jedenfalls 3. April ausgesetzt.
- Bücherei: Die Stadtbücherei St. Pölten bleibt bis jedenfalls 3. April – einschließlich aller Zweigstellen – geschlossen. Alle Infos zu den Rückgabemöglichkeiten gibt es unter 02742/333-2700
- Museum: Das Stadtmuseum St. Pölten bleibt bis jedenfalls 3. April geschlossen.
- Freiraum: Die städtische Veranstaltungshalle „Freiraum“ wird vorerst bis jedenfalls 3. April geschlossen.
- Volkshochschule: Die Volkshochschule St. Pölten wird vorerst jedenfalls bis 3. April geschlossen.
- Tierheim: Die Vergabe von Tieren und der generelle Besuch werden bis 5. April eingestellt. Auch Flohmarktware wird in dieser Zeit nicht angenommen.
- Fachhochschule St. Pölten: Derzeit finden an der FH keine Präsenz-Lehrveranstaltungen statt. Es wurde nach Möglichkeit auf Fernlehre umgestellt.
- Menschenansammlungen: Veranstaltungen ab 100 (Indoor) bzw. 500 (Outdoor) TeilnehmerInnen werden bis jedenfalls 3. April abgesagt. Auch in Lokalen sind nur mehr 99 Personen gleichzeitig (inklusive Personal) erlaubt.
Mögliche weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens sind seitens der Bundesregierung in Vorbereitung.
13. März, 8 Uhr: Musikschule ab Montag gesperrt, Konkretisierung für Betriebe
- Musikschule/Ballettschule: Nach einer landesweiten Empfehlung wird der Lehrbetrieb bereits ab Montag, 16.03.2020, ausgesetzt. Diese Maßnahme gilt jedenfalls bis Ende der Osterferien. Für telefonische Auskünfte (02742/333-2681) bleibt das Sekretariat weiterhin besetzt.
Zur Verordnung über Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen hat die Bezirksverwaltung konkretisiert: Es sind sämtliche Veranstaltungen im Sinne des Epidemiegesetzes, die ein Zusammenströmen größerer Menschenmengen mit sich bringen, verboten, wenn mehr als 100 Personen in einem geschlossenen Raum zusammenkommen. Davon ausgenommen sind Einrichtungen im Zusammenhang mit der Befriedigung der Grundbedürfnisse des öffentlichen Lebens wie z. B. Lebensmittelhandel, Einkaufszentren und gastronomische Einrichtungen - hauptsächlich zugelassen für die Verabreichung von Speisen.
Aufgrund der bespielhaften Anführung von Ausnahmen ist klargestellt, dass unter Veranstaltungen im Sinne des Epidemiegesetzes jede Menschenansammlung zu verstehen ist.
Um Betriebe nicht vollständig zum Erliegen zu bringen, ist für ein Offenhalten unumgänglich, dass nicht mehr als 100 Personen gleichzeitig dort sind. Unter Personen sind nicht nur Kunden sondern auch Bedienpersonal, Verkaufspersonal, Securitypersonal, Servicepersonal etc. anzusehen. Unter Betrieb versteht sich die Gesamtheit der den Kunden und MitarbeiterInnen zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten.
12. März, 11 Uhr: Schulen und Sporteinrichtungen werden geschlossen
- Schulen, Kindergärten & Nachmittagsbetreuung: Der Unterricht wird schrittweise ausgesetzt. Oberstufen-SchülerInnen haben ab Montag, 16.03.2020, frei. Der Unterricht für alle anderen schulpflichtigen Kinder wird ab Mittwoch, 18.03.20, eingestellt, für diese ist aber weiterhin Betreuung in den Schulen möglich. Auch Kindergartenkinder sollen ab Mittwoch zuhause bleiben.
Die Stadt appelliert hier an die Verantwortung der Eltern, das Betreuungsangebot in Schulen, Kindergärten und bei der Nachmittagsbetreuung nur dann zu nutzen, wenn sie in „systemrelevanten“ Berufen tätig sind und keine andere adäquate Betreuungsmöglichkeit haben.
Alle Informationen werden auch umgehend über die Schulen bzw. Betreuungseinrichtungen kommuniziert.
Die zeitliche Eingrenzung dieser Maßnahmen wird umgehend nach der Konkretisierung durch den Bund bekanntgegeben. - Musikschule/Ballettschule: Analog zur Regelung in Kindergärten und Schulen wird ab Mittwoch, 18.03.20, der Lehrbetrieb ausgesetzt. Die zeitliche Eingrenzung dieser Maßnahme wird umgehend nach der Konkretisierung durch den Bund bekanntgegeben. Für telefonische Auskünfte (02742/333-2681) bleibt das Sekretariat weiterhin besetzt.
- Saal der Begegnung: Der Saal am Gewerkschaftsplatz wird seit heute bis jedenfalls 3. April geschlossen gehalten.
- Prandtauerhalle & Stadtsportanlage: Die städtischen Sporanlagen bleiben ab Montag bis jedenfalls 3. April geschlossen.
- Schulturnhallen: Die Turnhallen sowie Bewegungsräume der Pflichstschulen und Kindergärten werden generell für sportliche Betätigung flächendeckend ab Montag, 16.03.20 bis jedenfalls 3. April nicht zur Verfügung stehen.
Maßnahmen für einen eingeschränkten Magistratsbetrieb werden derzeit vorbereitet.
11. März, 17 Uhr: Grundbedürfnisse nicht eingeschränkt, konkrete Maßnahmen ab 12. März
Nicht eingeschränkt werden die Grundbedürfnisse des täglichen Lebens (Einkaufsmöglichkeiten, Einkaufszentren, Märkte, udgl.) und auch der Öffentliche Verkehr ist von keinen Einschränkungen betroffen.
Nach der Beratung mit den betroffenen Fachabteilungen und ExpertInnen wurden darüber hinaus seitens der Stadt folgende Maßnahmen, gültig mit 12.03.2020, getroffen:
- Veranstaltungen der Stadt: Alle städtischen Veranstaltungen werden bis jedenfalls 3. April ausgesetzt. Ersatztermine werden gegebenenfalls bekanntgegeben.
- Osterferienaktion: Die diesjährige Osterferienaktion wird abgesagt.
- Aquacity: Das städtische Hallenbad „Aquacity“ wird bis jedenfalls 3. April geschlossen gehalten. Auch der Saunabetrieb ist eingestellt.
- Seniorenwohnheim Stadtwald: Zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner wird empfohlen, Besuche weitestgehend zu unterlassen oder zumindest auf eine Person mit maximal einer Stunde Besuchszeit zu reduzieren.
- Impfaktionen der Stadt werden bis jedenfalls 3. April ausgesetzt.
- Die Stadtbücherei St. Pölten bleibt bis jedenfalls 3. April – einschließlich aller Zweigstellen – geschlossen. Alle Infos zu den Rückgabemöglichkeiten finden Sie unter: 02742/333-2700
- Das Stadtmuseum St. Pölten bleibt bis jedenfalls 3. April geschlossen.
- Freiraum: Die städtische Veranstaltungshalle „Freiraum“ wird vorerst bis jedenfalls 3. April geschlossen.
- Musikschule / Ballettschule: Alle Veranstaltungen werden bis jedenfalls 3. April ausgesetzt. Der Unterricht wird vorerst aufrechterhalten. Hier wird die bereits angekündigte Entscheidung der Bundesregierung zur weiteren Vorgehensweise an Schulen abgewartet und analog dazu angewendet.
- Volkshochschule: Die Volkshochschule St. Pölten wird vorerst jedenfalls bis 3. April geschlossen.
- Tierheim: Die Vergabe von Tieren und der generelle Besuch wird bis 5. April eingestellt. Auch Flohmarktware wird in dieser Zeit nicht angenommen.
11. März, 15:30 Uhr: Städtische Verordnung über Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen nach dem Epidemiegesetz 1950
11. März, 10 Uhr: Strategie für die Stadt
Auch an der FH St. Pölten finden ab heute keine Präsenz-Lehrveranstaltungen statt bzw. wird nach Möglichkeit auf Fernlehre umgestellt. Der Arbeitsbetrieb an der FH St. Pölten bleibt grundsätzlich aufrecht. Auch der für Freitag geplante Tag der Offenen Tür (open.day) wurde abgesagt.
ExpertInnen und LeiterInnen der Fachabteilungen der Stadtverwaltung erarbeiten konkrete Strategien für St. Pölten, um die Anordnungen der Bundesregierung bestmöglich umzusetzen.
„Natürlich machen wir uns bereits seit längerem Gedanken über die Herausforderungen, die auch uns als Landeshauptstadt betreffen. Wir arbeiten koordiniert und mit Augenmaß an sinnvollen Maßnahmen für die nächsten Wochen“, so Bürgermeister Mag. Matthias Stadler.
10. März: Einschränkungen beschlossen
Die Bundesregierung hat umfassende Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus beschlossen:- Veranstaltungen ab 100 (Indoor) bzw. 500 (Outdoor) TeilnehmerInnen werden bis Anfang April abgesagt.
- Auch in Lokalen sind nur mehr 99 Personen gleichzeitig erlaubt.
- Lehrveranstaltungen an Universitäten und Fachhochschulen werden bis auf weiteres nicht abgehalten.
- ArbeitgeberInnen sollen „Homeoffice“ ermöglichen.
- Menschen aus Italien dürfen nicht mehr einreisen.
Weitere Maßnahmen zu späteren Zeitpunkten wurden in Aussicht gestellt. Als erste Konsequenz werden alle geplanten größeren Veranstaltungen der Stadt oder der städtischen Gesellschaften proaktiv zumindest bis April abgesagt. Hier gibt es weitere Infos zum Thema "Veranstaltungen".
Grundlegende Informationen
Generelle Informationen zum neuartigen Coronavirus bzw. Empfehlungen zur persönlichen Vorbeugung, Infos zu Risikogebieten weiterführende Links und offizielle Stellungnahmen finden Sie hier.