Hier erhalten Sie wichtige Informationen zum Thema ärztliche Hilfe im Urlaub
Beim Kofferpacken denkt man nur ungern daran, dass man im Urlaub auch krank werden könnte.
Wer seinen Urlaub im Inland verbringt, kann sich mit der e-card bei allen Vertragsärzten und -einrichtungen medizinisch behandeln lassen.
Auch im Ausland, insbesondere in den EU- und EWR-Ländern sowie der Schweiz, erleichtert die e-card vieles: Auf ihrer Rückseite befindet sich nämlich die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK), die bei allen Vertragsärzten und Vertragskrankenanstalten in diesen Ländern verwendet werden kann.
Der ausländische Krankenversicherungsträger rechnet die Kosten, die er nach seinen Rechtsvorschriften gewährt hat, mit der österreichischen Krankenkasse ab. Eventuelle Aufzahlungen bzw. Selbstbehalte sind vom Patienten zu bezahlen; auf den Ersatz dieser Kosten besteht kein Rechtsanspruch.
Achtung
Die EKVK gilt nicht in privaten Kliniken und bei privaten Ärzten. Dort muss die ärztliche Leistung - wie in Österreich bei einem Wahlarzt - vorerst selbst bezahlt werden. Gegen Vorlage der Originalrechnung und Zahlungsbestätigung gibt es bei der NÖ Gebietskrankenkasse für medizinisch notwendige Behandlungen eine Kostenerstattung.
Mit folgenden Staaten, in denen die EKVK nicht gilt, hat Österreich zwischenstaatliche Abkommen abgeschlossen: Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Serbien-Montenegro und Türkei. Für Reisen in diese Länder gibt es einen Urlaubskrankenschein. Diesen erhalten Dienstnehmer bei ihrem Dienstgeber.
Pensionisten sowie Bezieher einer Leistung nach dem Arbeitslosengesetz bekommen den Schein zumeist im Service-Center ihrer Krankenkasse.
Und in den anderen Ländern?
Bei Inanspruchnahme von Ärzten und Spitälern muss die Rechnung vorerst aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Nach Einreichung der Originalrechnung und der Zahlungsbestätigung ersetzt die Krankenkasse - wie in Österreich beim Wahlarzt - einen Teil der Kosten. Für den Differenzbetrag muss der Versicherte selbst aufkommen, weshalb der Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung empfehlenswert ist, die diese Differenzkosten ganz oder teilweise übernimmt.
Generell ist bei Auslandsreisen der Abschluss einer Reisekrankenversicherung ratsam, um eventuelle Selbstbehalte oder den Rücktransport erkrankter Personen aus dem Urlaubsland abzudecken.
Bitte beachten Sie
Jede EKVK hat ein Ablaufdatum, das mit der Dauer der Versicherungszeiten zusammenhängt!