Achtung: Jeder Staat hat eigene Einreisebestimmungen.
Für die Ausfuhr und Einfuhr von Haustieren müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt oder nehmen Sie mit den diplomatischen Vertretungen des Bestimmungslandes wegen der erforderlichen Dokumente Kontakt auf!
Die Veterinärverwaltung bescheinigt nach Prüfung der übersetzten Formulare das Vorliegen der Erfordernisse.
Für den Reiseverkehr innerhalb der EU mit Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen, Vögel u.a.) gilt eine Kennzeichnungspflicht (Mikrochip oder Tätowierung) und Dokumentationspflicht (Heimtierausweis, Ausnahmebestimmungen beachten). Kennzeichnung und Dokumentation führen in der Regel niedergelassene Tierärzte durch.
Tipp
Weitere Informationen erhalten Sie unter Bundesministerium Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.