Was benötigen Sie für eine Änderung Ihres Wohnsitzes?
Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind Sie verpflichtet, Ihrer Meldepflicht innerhalb von drei Tagen nach Bezug Ihrer neuen Wohnung oder Ihres neuen Hauses nachzukommen.
Erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter Meldezettel; Formular erhalten Sie im Meldeamt, im Bürgerservicebüro (kostenlos) oder hier zum Ausdrucken Meldezettel
- Personalausweis/Reisepass/gültiger Lichtbildausweis für alle anzumeldenden Personen. Sind diese Dokumente nicht vorhanden, bitte Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis mitbringen.
- Für Unterkunftnehmer, die keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen (Fremde): - Reisedokument (z. B. Reisepass)
- Meldezettel über die letzte aufrechte Meldung
Zur Erfüllung der Meldepflicht genügt die Vorsprache eines volljährigen Familienmitgliedes unter Vorlage der oben genannten Unterlagen.
Die Anmeldung muss von einem der Meldepflichtigen eigenhändig unterschrieben sein.
Für Ihre Ummeldung benötigen Sie auch die Unterschrift Ihres Unterkunftgeber auf der Anmeldung.
Bedenken Sie bitte, dass eine Änderung des Hauptwohnsitzes oder eines weiteren Wohnsitzes auch noch weitere Mitteilungspflichten (z.B. KFZ-Zulassungsschein, waffenrechtliche Urkunden) nach sich zieht!
Über Fragen im Zusammenhang mit der Festsetzung von Hauptwohnsitzen und Nebenwohnsitzen informieren Sie gerne die Mitarbeiter des Meldeamtes und des Bürgerservicebüros.
Öffnungszeiten
Mo. 07.30 - 16 Uhr, Di. 07.30 - 18 Uhr, Mi. und Do. 07.30 - 16 Uhr und Fr. 07.30 - 13 Uhr