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Anmeldung

Foto: pixabay
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Was benötigen Sie für eine Änderung Ihres Wohnsitzes?

Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind Sie verpflichtet, Ihrer Meldepflicht innerhalb von drei Tagen nach Bezug Ihrer neuen Wohnung oder Ihres neuen Hauses nachzukommen.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter Meldezettel; Formular erhalten Sie im Meldeamt, im Bürgerservicebüro (kostenlos) oder hier zum Ausdrucken Meldezettel
  • Personalausweis/Reisepass/gültiger Lichtbildausweis für alle anzumeldenden Personen. Sind diese Dokumente nicht vorhanden, bitte Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis mitbringen.
  • Für Unterkunftnehmer, die keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen (Fremde): - Reisedokument (z. B. Reisepass)
  • Meldezettel über die letzte aufrechte Meldung

Zur Erfüllung der Meldepflicht genügt die Vorsprache eines volljährigen Familienmitgliedes unter Vorlage der oben genannten Unterlagen.
Die Anmeldung muss von einem der Meldepflichtigen eigenhändig unterschrieben sein.
Für Ihre Ummeldung benötigen Sie auch die Unterschrift Ihres Unterkunftgeber auf der Anmeldung.

Bedenken Sie bitte, dass eine Änderung des Hauptwohnsitzes oder eines weiteren Wohnsitzes auch noch weitere Mitteilungspflichten (z.B. KFZ-Zulassungsschein, waffenrechtliche Urkunden) nach sich zieht!

Über Fragen im Zusammenhang mit der Festsetzung von Hauptwohnsitzen und Nebenwohnsitzen informieren Sie gerne die Mitarbeiter des Meldeamtes und des Bürgerservicebüros.

Öffnungszeiten

Mo. 07.30 - 16 Uhr, Di. 07.30 - 18 Uhr, Mi. und Do. 07.30 - 16 Uhr und Fr. 07.30 - 13 Uhr 

 

Für Rückfragen zum Thema wenden Sie sich bitte an:

Meldeamt

  • Rathausplatz 1, Erdgeschoß
  • 3100 St. Pölten

  • Tel: +43 2742 333-3023 -3024 -3025
  • E-Mail: meldeamt@st-poelten.gv.at

  • Weitere Informationen:
    Weitere Informationen:
    Öffnungszeiten:
    Mo. 07.30 - 16 Uhr, Di. 07.30 - 18 Uhr, Mi. und Do. 07.30 - 16 Uhr und Fr. 07.30 - 13 Uhr