Zur Navigation Zum Inhalt

Alle Infos zur Gemeinderatswahl 2021

Am Sonntag, 24. Jänner 2021, findet die Wahl des Gemeinderates der Stadt St. Pölten statt. Aufgrund der Corona-Pandemie wird besonders auf das Wählen mit Wahlkarte gesetzt: Diese kann unter www.wahlkartenantrag.at, sowie beim Magistrat beantragt werden. Beim Wahlkartenbüro vor dem Rathaus kann noch bis Freitag, 22. Jänner (12 Uhr) gewählt werden. Auch für die Stimmabgabe im Wahllokal am Sonntag hat die Stadt alle Sicherheits- und Hygienevorkehrungen getroffen, damit die St. Pöltnerinnen und St. Pöltner bedenkenlos und sicher von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können.

Ansicht des St. Pöltner Rathausplatzes mit dem St. Pöltner Rathaus in der Mitte. (Foto: Josef Bollwein)
Die Stadt St. Pölten setzt bei der Gemeinderatswahl am 24. Jänner 2021, aufgrund der Corona-Pandemie, besonders auf das Wählen mit Wahlkarte. Diese kann jetzt schon beantragt werden. (Foto: Josef Bollwein)

46.621 St. Pöltnerinnen und St. Pöltner (Wahlberechtigte, Stichtag: 27. Oktober 2020) haben am 24. Jänner 2021 die Möglichkeit, ihre Stimme bei der Wahl des Gemeinderates der Stadt abzugeben.

Amtliche Wahlinformation

Am 18. Dezember wurde die Amtliche Wahlinformation ausgesendet, die jede/r Wahlberechtigte in St. Pölten erhält. Darauf ist ersichtlich, welchem Wahlsprengel man zugeteilt ist, wo man sein Wahllokal findet und wann dieses geöffnet ist. Neu ist, dass man mit der Amtlichen Wahlinformation dieses Mal auch die Wahlkarte anfordern kann, entweder mit dem beigelegten Antwortkuvert oder elektronisch. Die Amtliche Wahlinformation sollte am Wahltag ins Wahllokal mitgenommen werden, wer sie jedoch verliert oder vergisst kann natürlich trotzdem wählen. Jedenfalls ins Wahllokal mitzubringen ist ein amtlicher Lichtbildausweis!

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt ist jeder österreichische Staatsbürger und jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der spätestens am Wahltag (24. Jänner 2021) das 16. Lebensjahr vollendet hat, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist und am Stichtag (27. Oktober 2020) in der Stadt St. Pölten seinen ordentlichen Wohnsitz hat.

Wo kann ich wählen?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie man seine Stimme abgeben kann:

Im Wahllokal am 24. Jänner

Am Wahlsonntag zwischen 7 und 16 Uhr kann man in seinem zuständigen Wahllokal in St. Pölten wählen. Vergessen Sie nicht Ihren amtlichen Lichtbildausweis und die amtliche Wahlinformation mitzunehmen. Mit einer Wahlkarte kann man seine Stimme in einem beliebigen der 72 Wahllokale in St. Pölten abgeben, zum Beispiel wenn dies aufgrund der nicht gegebenen Barrierefreiheit in dem Ihnen zugeteilten Wahllokal nicht möglich ist. Eine bereits ausgefüllte, verschlossene Wahlkarte (Briefwahlkarte) kann am Wahlsonntag nur im ursprünglich zuständigen Wahllokal abgegeben werden. Wenn Sie die Wahlkarte nicht benötigen, und dann doch vor Ort in ihrem zuständigen Wahllokal wählen wollen, müssen Sie die Wahlkarte dem Wahlleiter bzw. der Wahlleiterin vor Ort aushändigen, damit ausgeschlossen werden kann, dass Sie zweimal wählen.

Per Briefwahl

Mit einer Wahlkarte können Sie in einem beliebigen Wahllokal wählen oder per Briefwahl im Inland oder Ausland Ihre Stimme abgeben.

Mittels „Vorwählen" im Rathaus ab 4. Jänner

Es wurden umfassende Maßnahmen für eine sichere Wahl am und vor dem Wahltag erarbeitet. Neben der Briefwahl haben Sie ab 4. Jänner die Möglichkeit des „Vorwählens“ beim Wahlkartenbüro (zwei Container) vor dem Rathaus. Dazu beantragt man persönlich eine Wahlkarte (Achtung: Amtlicher Lichtbildausweis erforderlich, Amtliche Wahlinformation sehr hilfreich) und führt im Anschluss gleich vor Ort die Briefwahl durch. Natürlich können Sie auch Ihre Wahlkarte, die Ihnen per Post zugesendet wurde, beim Wahlkartenbüro am Rathausplatz abgeben. Bei Bedarf werden im Rathaus weitere Stellen eingerichtet, bei denen mittels Wahlkarte gewählt werden kann.

Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 7.30 bis 16 Uhr, Dienstag und Donnerstag 7.30 bis 18 Uhr, Freitag 7.30 bis 16 Uhr und Samstag 8 bis 16 Uhr (vorbehaltlich der aktuellen Corona Maßnahmen).

Achtung: Am Freitag, den 22. Jänner, schließen die Wahlkartenbüros pünktlich um 12 Uhr.

Brauche ich einen amtlichen Lichtbildausweis, um wählen zu können?

Ja, Sie müssen einen amtlichen Lichtbildausweis mit ins Wahllokal nehmen. Für die Feststellung der Identität müssen Sie auch kurz die Maske abnehmen.

Wie komme ich zu einer Wahlkarte?

Sie können eine Wahlkarte beantragen, wenn Sie am Wahltag Ihre Stimme voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal abgeben können. Angesichts der Corona-Pandemie setzt die Stadt diesmal besonders auf das Wählen mit Wahlkarte.

Die Wahlkarte kann schon jetzt schriftlich (per Post, Fax, E-Mail) oder online unter www.wahlkartenantrag.at beantragt werden. Die Anforderung ist ebenso persönlich direkt im Rathaus (Bürgerservice) oder mit der Wahlkarten-Anforderungskarte (Freikuvert Antwortsendung), die der Amtlichen Wahlinformation beigelegt ist, möglich. Die Wahlkarte darf telefonisch nicht beantragt werden!

  • E-Mail: wahlamt@st-poelten.gv.at
  • Postadresse: Magistrat der Landeshauptstadt St. Pölten, Einwohner und Wahlamt, Rathausplatz 1, 3100 St. Pölten
  • Fax: +43 2742 333 2079

Für die schriftliche Anforderung der Wahlkarte ist die Reisepassnummer bzw. Personalausweisnummer einzutragen oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis in Kopie beizulegen.

Schriftlich können Sie bis spätestens 20. Jänner 2021 eine Wahlkarte beantragen, ratsam ist es jedoch diese schon früher zu beantragen. Ein persönlicher Antrag kann bis Freitag, 22. Jänner 2021 um 12 Uhr gestellt werden, danach wird die Wahlkartenausgabe pünktlich eingestellt.

Zusendung der Wahlkarte ab 4. Jänner

Bitte beachten Sie, dass die Wahlkarten erst ab 4. Jänner ausgeschickt werden, auch wenn sie schon seit einigen Wochen beantragt werden können. Denn erst wenn die KandidatInnen aller Parteien für die Wahl feststehen können die amtlichen Stimmzettel gedruckt und ausgeschickt werden.

Fliegende Wahlbehörde

Bettlägerige/gehunfähige Menschen können ebenfalls mit einer Wahlkarte ihre Stimme abgeben. Die Wahlkarte kann per Post an die Wahlbehörde gesendet oder am Wahlsonntag einer "fliegenden Wahlkommission" übergeben werden, deren Besuch Sie gleichzeitig mit der Wahlkarte beantragen können.

Ich habe meine Wahlkarte verloren - wo bekomme ich eine neue?

Nirgends. Die Ausstellung von Duplikaten für abhandengekommene oder unbrauchbar gewordene Wahlkarten ist gesetzlich verboten - damit ein Wähler nicht zwei Stimmen abgeben kann. Ebenfalls kann keine neue Wahlkarte ausgestellt werden, wenn diese auf dem Postweg verloren gegangen ist.

Wie funktioniert die Briefwahl?

Nach Erhalt der Wahlkarte können Sie in folgenden Schritten per Briefwahl an der Gemeinderatswahl 2021 teilnehmen:

  • Schritt 1: Nehmen Sie aus dem Kuvert die Wahlunterlagen heraus. Es müssen sich der amtliche Stimmzettel, ein kleines Wahlkuvert, die Wahlkarte und das Wahlkarten-Überkuvert darin befinden.
  • Schritt 2: Füllen Sie den Stimmzettel aus und legen Sie diesen anschließend in das kleine Wahlkuvert. Legen Sie dann das kleine Wahlkuvert in die Wahlkarte. Kleben Sie die Wahlkarte zu.
  • Schritt 3: Bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf der Wahlkarte, dass Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben.
  • Schritt 4: Legen Sie die Wahlkarte in das große voradressierte Überkuvert und kleben Sie auch dieses zu.
  • Schritt 5: Sorgen Sie dafür, dass die Wahlkarte rechtzeitig (spätestens am Wahltag, 24. Jänner 2021, 6.30 Uhr) bei der Stadtwahlbehörde einlangt. Sie können das Überkuvert mit der Wahlkarte unfrankiert in einen Briefkasten einwerfen, bei einem Postamt oder Postpartner aufgeben oder bei der zuständigen Stadtwahlbehörde abgeben.

Was wird in den Wahllokalen gegen die Corona-Verbreitung unternommen?

Nützen Sie die Möglichkeit des Wählens mittels Wahlkarte, wenn sie Ihre Stimme voraussichtlich am Wahlsonntag nicht im Wahllokal abgeben können. Wahllokale dürfen mit Mund-Nasen-Schutz betreten werden, der vorgeschriebene Abstand ist zwingend einzuhalten. Jede Wählerin, jeder Wähler erhält aus hygienischen Gründen einen eigenen Wahlbleistift, der behalten werden darf. Es kann auch ein eigner Kugelschreiber mitgebracht werden. Alle Möbel und Gegenstände werden regelmäßig desinfiziert, die Räume immer wieder gelüftet. Die Mitglieder der Wahlbehörde sind durch eine Plexiglaswand abgeschirmt und tragen Mund-Nasen-Schutz. Vor den Wahllokalen wird es einen Ordnerdienst geben, der regelt, dass sich nicht zu viele Menschen gleichzeitig im Wahllokal aufhalten.

Wählen während des Lockdowns

Die Gemeinderatswahl findet in St. Pölten am 24. Jänner 2021, während des Lockdowns, statt. Das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und der Aufenthalt außerhalb des privaten Wohnbereichs sind laut den Ausgangsregelungen der Bundesregierung zur Teilnahme an gesetzlich vorgesehenen Wahlen und zum Gebrauch von gesetzlich vorgesehenen Instrumenten der direkten Demokratie zulässig. Das heißt man darf, um von seinem Wahlrecht Gebrauch zu machen, den privaten Wohnbereich verlassen.

Wählen in Quarantäne

Personen in Quarantäne können ebenfalls die Briefwahl nutzen. Achten Sie jedoch auf die Fristen – eine schriftliche Beantragung der Wahlkarte ist bis 20. Jänner 2021 möglich.

Wer tritt an? 

Jede wahlwerbende Partei hat für die Gemeinderatswahl einen Wahlvorschlag in Form von Listen der kandidierenden Personen abgegeben. Nach den entsprechenden Überprüfungen und Sitzungen der Wahlbehörde stehen die Listen aller kandidierenden Personen für die Gemeinderatswahlen 2021 fest.
Es kandidieren insgesamt sechs Listen in folgender Reihenfolge: Bürgermeister Matthias Stadler – SPÖ, Volkspartei St. Pölten – Team Adl, Freiheitliche Partei Österreichs, Die Grünen St. Pölten, NEOS Das Neue Österreich und KPÖ plus.

Wer sind die Leute im Wahllokal?

Der "Chef" im Wahllokal ist die Wahlleiterin bzw. der Wahlleiter. Gemeinsam mit drei von den Parteien gestellten Beisitzern bildet er die Wahlbehörde - die z.B. entscheidet, ob ein Stimmzettel gültig ist. Außerdem kann jede Partei, die am Stimmzettel steht, zwei Wahlzeugen nominieren.

Darf ich gemeinsam mit anderen Personen in die Wahlkabine gehen?

Die Begleitung durch eine weitere Person, ist nur dann gestattet, wenn dem Wähler aufgrund eines körperlichen Gebrechens die persönliche Stimmabgabe nicht möglich ist.

Ich habe auf dem Stimmzettel die falsche Partei angekreuzt. Was soll ich tun?

Man holt sich in diesem Fall beim Wahlleiter einen neuen Stimmzettel. Den alten Stimmzettel müssen Sie dann vor der Wahlbehörde zerreißen und "zwecks Wahrung des Wahlgeheimnisses" mit sich nehmen.

Vorzugsstimmen

Es kann nicht nur eine Partei gewählt werden, sondern auch für einzelne Kandidatinnen oder Kandidaten Vorzugsstimmen vergeben werden.

Wann gibt es ein Wahlergebnis?

Am Wahlsonntag werden die Wahlkarten in die ursprünglich zuständigen Wahllokale ausgeliefert und dort gemeinsam mit den vor Ort abgegebenen Stimmen ausgezählt. Noch am Sonntagabend wird das endgültige Wahlergebnis feststehen.

Informationen zur Gemeinderatswahl in Gebärdensprache

Auf dem offiziellen Youtube Kanal der Stadt St. Pölten werden Informationen zur Gemeinderatswahl am 24. Jänner 2021 in Gebärdensprache angeboten. Alle Videos sind hier zu finden.