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Tod eines Tieres

So traurig der Verlust eines treuen Begleiters ist: Nach dem Ableben eines Haustieres muss für seine ordnungsgemäße Verbringung gesorgt werden.
Für die ordnungsgemäße Verbringung Ihres Haustieres haben Sie dabei folgende Möglichkeiten:

  • Sie beauftragen Ihren Tierarzt mit dieser Aufgabe.
  • Tierkörper können auch auf eigenem Grund beseitigt werden, sofern sie nicht von seuchenkranken oder seuchenverdächtigen Tieren stammen.
  • Sie verbringen den toten Tierkörper in die Sammelstelle für Abfälle tierischer Herkunft auf dem Gelände der Abfallbehandlungsanlage "Am Ziegelofen", Linzer Straße 145, Tel. +43 2742 75888. Diese Sammelstelle steht für tote Tierkörper und tierische Abfälle im Haushalt (Siedlungsabfälle) zur Verfügung. Öffnungszeiten: Mo.-Do. 7.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr, Fr. 7.00-12.00 Uhr



St.Pöltner Bürger können Abfälle tierischer Herkunft (z.B. Kleintierkörper, Tierkörperteile, verdorbene Waren animalischer Herkunft etc.) kostenlos und unter hygienisch einwandfreien Bedingungen entsorgen. Die Einbringung von anderen Gegenständen als tierischen Abfällen wie z.B. Steine, Flaschen, Metallkörper, Asche, Papier, Plastik, Halsbänder, Verbandmaterial usw. in die aufgestellten Sammelbehälter ist verboten.

Die Inhaber von Betrieben, in denen regelmäßig tierische Abfälle anfallen, wie z.B. Fleisch verarbeitende Betriebe, Gerbereien, Tierpräparatoren etc., haben in ihren Betrieben selbst Sammelbehälter aufzustellen und von der Firma Saria Bio-Industries, Bildereiche 3, 3430 Tulln, auf eigene Kosten entsorgen zu lassen.

Alternativ können Sie Ihr Haustier auf einem Tierfriedhof bestatten.

Weitere Informationen:
Franz von Assisi Tierbestattung GmbH
8341 Paldau 84
Tel.: +43 3150 20777
Notdienst rund um die Uhr
Web: www.tierbestattung.at
Abgenommen durch:
Veterinärverwaltung
Stand: 4.7.2011