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Förderung für Anlagen zur Nutzung von alternativer Energie
Weiters werden Photovoltaikanlagen zur Gewinnung von elektrischem Strom aus Solarzellen und Wärmepumpen ohne FCKW bzw. HFCKW gefördert. Ausgeschlossen sind Warmwasseraufbereitungsanlagen für Schwimmbäder.
Der Förderungswerber muss den Antrag für die im Stadtgebiet St.Pölten errichtete Anlage spätestens drei Monate nach Bauvollendung einreichen.
Zur Einhaltung der baupolizeilichen Bestimmungen muss vor dem Einbau der Sonnenenergieanlage das Einvernehmen mit der Baupolizei, bei Wärmepumpen das Einvernehmen sowohl mit der Baupolizei als auch mit der Wasserrechtsbehörde hergestellt werden. Wenn die vorgesehene Maßnahme diesen Bestimmungen entspricht, wird nach Antragstellung bei der Abteilung für Umweltschutz- und Marktangelegenheiten die Errichtung obgenannter Anlagen zur Nutzung alternativer Energie mit derzeit 15 Prozent (maximal 600 Euro) vom Gesamtbetrag gefördert. Der Gesamtbetrag der Förderung - inklusive etwaiger anderer Förderungen - darf 50 Prozent der Errichtungskosten nicht übersteigen.
Antrag auf Förderung alternativer Energien
Richtlinien zur Förderung alternativer Energien
Der Antrag und die saldierten Rechnungen sind an die Abteilung Umweltschutz- und Marktangelegenheiten zu übermitteln.
Kontakt:
Umweltschutz- und Marktangelegenheiten
Roßmarkt 6, Dachgeschoß
3100 St.Pölten
Tel.: +43 2742 333-3301
E-Mail: umweltschutz@st-poelten.gv.at
Der Förderungswerber muss den Antrag für die im Stadtgebiet St.Pölten errichtete Anlage spätestens drei Monate nach Bauvollendung einreichen.
Zur Einhaltung der baupolizeilichen Bestimmungen muss vor dem Einbau der Sonnenenergieanlage das Einvernehmen mit der Baupolizei, bei Wärmepumpen das Einvernehmen sowohl mit der Baupolizei als auch mit der Wasserrechtsbehörde hergestellt werden. Wenn die vorgesehene Maßnahme diesen Bestimmungen entspricht, wird nach Antragstellung bei der Abteilung für Umweltschutz- und Marktangelegenheiten die Errichtung obgenannter Anlagen zur Nutzung alternativer Energie mit derzeit 15 Prozent (maximal 600 Euro) vom Gesamtbetrag gefördert. Der Gesamtbetrag der Förderung - inklusive etwaiger anderer Förderungen - darf 50 Prozent der Errichtungskosten nicht übersteigen.
Antrag auf Förderung alternativer Energien
Richtlinien zur Förderung alternativer Energien
BITTE BEACHTEN SIE
Kontakt:
Umweltschutz- und Marktangelegenheiten
Roßmarkt 6, Dachgeschoß
3100 St.Pölten
Tel.: +43 2742 333-3301
E-Mail: umweltschutz@st-poelten.gv.at
Abgenommen durch:
Umweltschutz- und Marktangelegenheiten
Stand: 7.10.2009
Umweltschutz- und Marktangelegenheiten
Stand: 7.10.2009
Deutsch