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Schule/Weiterbildung - Schulpflicht
Kinder, die in der Zeit vom 1. September bis 1. März sechs Jahre alt werden, können auf Ansuchen ihrer Eltern vorzeitig aufgenommen werden, wenn sie schulreif sind und über die für den Schulbesuch erforderliche soziale Kompetenz verfügen. Die Schuldirektorin/der Schuldirektor stellt die Schulreife des Kindes fest.
Die Erfassung und Zuordnung der Schülerinnen und Schüler erfolgt im Oktober für das nächstfolgende Schuljahr vom Magistrat St. Pölten, Schulwesen.
Wenn Sie nach St.Pölten zuziehen, melden Sie Ihr Kind, wenn es sich um einen Schüler der 1. Schulstufe handelt, beim Magistrat St. Pölten, Schulverwaltung, Rossmarkt 6, 2. Stock, andernfalls beim Bezirksschulrat St. Pölten-Stadt, Rossmarkt 6, 2. Stock, an.
Mitzubringende Dokumente des Kindes:
Der Besuch einer anderen Volksschule kann schriftlich mit folgendem Formular beantragt werden:
Antrag für den Besuch einer sprengelfremden Schule
Wenn vorhersehbar ist, dass Ihr Kind dem Volksschulunterricht ohne spezielle Förderung nicht folgen kann, können Sie auch ärztliche oder therapeutische Befunde mitbringen. Die weiteren erforderlichen Schritte werden von der Direktion eingeleitet.
Hier finden Sie die Sprengeleinteilung für die Volksschulen.
Nähere Informationen:
Magistrat St.Pölten
Schulwesen
Roßmarkt 6., 2. Obergeschoß
3100 St.Pölten
Tel.: +43 2742 333-2660, -2664
E-Mail: schulvw@st-poelten.gv.at
Die Erfassung und Zuordnung der Schülerinnen und Schüler erfolgt im Oktober für das nächstfolgende Schuljahr vom Magistrat St. Pölten, Schulwesen.
Wenn Sie nach St.Pölten zuziehen, melden Sie Ihr Kind, wenn es sich um einen Schüler der 1. Schulstufe handelt, beim Magistrat St. Pölten, Schulverwaltung, Rossmarkt 6, 2. Stock, andernfalls beim Bezirksschulrat St. Pölten-Stadt, Rossmarkt 6, 2. Stock, an.
Mitzubringende Dokumente des Kindes:
- Meldezettel
- Staatsbürgerschaftsnachweis oder ein die Staatsbürgerschaft nachweisendes Dokument (z.B. der Reisepass der Eltern, in den das Kind eingetragen ist)
- Geburtsurkunde
- Sozialversicherungsnummer
- Impfpass
- Bei Kindern, die unter Vormundschaft stehen, das Vormundschaftsbestellungsdekret
Der Besuch einer anderen Volksschule kann schriftlich mit folgendem Formular beantragt werden:
Antrag für den Besuch einer sprengelfremden Schule
Wenn vorhersehbar ist, dass Ihr Kind dem Volksschulunterricht ohne spezielle Förderung nicht folgen kann, können Sie auch ärztliche oder therapeutische Befunde mitbringen. Die weiteren erforderlichen Schritte werden von der Direktion eingeleitet.
BITTE BEACHTEN SIE
Die allgemeine Schulpflicht kann auch durch Teilnahme an einem gleichwertigen Unterricht an einer Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht oder häuslichen Unterricht erfüllt werden. Diese Teilnahme haben die Erziehungsberechtigten dem Bezirksschulrat St.Pölten-Stadt anzuzeigen.
Hier finden Sie die Sprengeleinteilung für die Volksschulen.
Nähere Informationen:
Magistrat St.Pölten
Schulwesen
Roßmarkt 6., 2. Obergeschoß
3100 St.Pölten
Tel.: +43 2742 333-2660, -2664
E-Mail: schulvw@st-poelten.gv.at
Abgenommen durch:
Schulwesen
Stand: 09.05.2012
Schulwesen
Stand: 09.05.2012
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