Inhalt
Richtlinien für die Förderung einer Thermografie an
Wohngebäuden im Gebiet der Stadt St. Pölten
§ 1
Die Stadt St. Pölten fördert nach Maßgabe der hiefür im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Mittel die Thermografie an Wohngebäuden, ein Messverfahren, das die unsichtbare thermische Strahlung, die ein Objekt aussendet, in eine sichtbare Abbildung, das Thermogramm, umwandelt. Gefördert werden Eigentümer von Liegenschaften mit Wohngebäuden im Stadtgebiet der Stadt St. Pölten.
Voraussetzung für die Förderung ist die Durchführung der Thermografie durch eine entsprechende Fachfirma.
§ 2
Das Ansuchen auf Gewährung der Förderung ist längstens drei Monate nach erfolgter Thermografie unter Verwendung des hierfür aufgelegten Antragsformulars und Beibringung der Rechnung sowie einer Kopie der Gesamtbeurteilung der Fachfirma an den Magistrat der Stadt St. Pölten, Abteilung Umweltschutz- und Marktangelegenheiten, zu richten.
§ 3
Die Förderung stellt eine freiwillige Leistung der Stadt St. Pölten dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
§ 4
Die Förderung der thermografischen Untersuchung eines Wohngebäudes beträgt 80 Euro.
§ 5
Diese Richtlinie ist seit 1.1. 2003 in Kraft.
Die Stadt St. Pölten fördert nach Maßgabe der hiefür im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Mittel die Thermografie an Wohngebäuden, ein Messverfahren, das die unsichtbare thermische Strahlung, die ein Objekt aussendet, in eine sichtbare Abbildung, das Thermogramm, umwandelt. Gefördert werden Eigentümer von Liegenschaften mit Wohngebäuden im Stadtgebiet der Stadt St. Pölten.
Voraussetzung für die Förderung ist die Durchführung der Thermografie durch eine entsprechende Fachfirma.
§ 2
Das Ansuchen auf Gewährung der Förderung ist längstens drei Monate nach erfolgter Thermografie unter Verwendung des hierfür aufgelegten Antragsformulars und Beibringung der Rechnung sowie einer Kopie der Gesamtbeurteilung der Fachfirma an den Magistrat der Stadt St. Pölten, Abteilung Umweltschutz- und Marktangelegenheiten, zu richten.
§ 3
Die Förderung stellt eine freiwillige Leistung der Stadt St. Pölten dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
§ 4
Die Förderung der thermografischen Untersuchung eines Wohngebäudes beträgt 80 Euro.
§ 5
Diese Richtlinie ist seit 1.1. 2003 in Kraft.
Abgenommen durch:
Umweltschutz- und Marktangelegenheiten
Stand: 7.10.2009
Umweltschutz- und Marktangelegenheiten
Stand: 7.10.2009
Deutsch