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Rasenmähen

In St. Pölten ist das Rasenmähen in Wohngebieten in der Zeit von 20.00 bis 7.00 Uhr und ganztägig an Sonn- und Feiertagen verboten.
Dies ist durch eine  Lärmschutzverordnung PDF-Datei geregelt. Andere Gemeinden oder Städte haben andere Regelungen.
Gleiches gilt für andere Lärm erzeugende Maschinen wie z.B. Motorspritzpumpen, Motorsägen und ähnliche Geräte. Diese dürfen in Wohngebieten von 20.00 bis 7.00 Uhr und ganztägig an Sonn- und Feiertagen nicht benutzt werden.

Mäht Ihr Nachbar trotzdem in diesen Zeiten, können Sie bei der nächsten Polizeidienststelle Anzeige erstatten. Diese leitet die Anzeige an den Magistrat St.Pölten, Allgemeine Verwaltung, als zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weiter.
Ausgenommen sind Schneeräummaschinen, die zur Erfüllung gesetzlich oder behördlich auferlegter Pflichten eingesetzt werden müssen.
Abgenommen durch:
Die Bürgerserviceredaktion
Stand: 07.05.2012