Inhalt
Rasenmähen
Dies ist durch eine
Lärmschutzverordnung
geregelt. Andere Gemeinden oder Städte haben andere Regelungen.
Gleiches gilt für andere Lärm erzeugende Maschinen wie z.B. Motorspritzpumpen, Motorsägen und ähnliche Geräte. Diese dürfen in Wohngebieten von 20.00 bis 7.00 Uhr und ganztägig an Sonn- und Feiertagen nicht benutzt werden.
Mäht Ihr Nachbar trotzdem in diesen Zeiten, können Sie bei der nächsten Polizeidienststelle Anzeige erstatten. Diese leitet die Anzeige an den Magistrat St.Pölten, Allgemeine Verwaltung, als zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weiter.
Ausgenommen sind Schneeräummaschinen, die zur Erfüllung gesetzlich oder behördlich auferlegter Pflichten eingesetzt werden müssen.
geregelt. Andere Gemeinden oder Städte haben andere Regelungen.Gleiches gilt für andere Lärm erzeugende Maschinen wie z.B. Motorspritzpumpen, Motorsägen und ähnliche Geräte. Diese dürfen in Wohngebieten von 20.00 bis 7.00 Uhr und ganztägig an Sonn- und Feiertagen nicht benutzt werden.
Mäht Ihr Nachbar trotzdem in diesen Zeiten, können Sie bei der nächsten Polizeidienststelle Anzeige erstatten. Diese leitet die Anzeige an den Magistrat St.Pölten, Allgemeine Verwaltung, als zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weiter.
Ausgenommen sind Schneeräummaschinen, die zur Erfüllung gesetzlich oder behördlich auferlegter Pflichten eingesetzt werden müssen.
Abgenommen durch:
Die Bürgerserviceredaktion
Stand: 07.05.2012
Die Bürgerserviceredaktion
Stand: 07.05.2012
Deutsch