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Kinderbetreuung - Pflegefreistellung
Für Dienstnehmer gibt es die Möglichkeit einer Pflegefreistellung.
Es handelt sich um keinen Urlaubsanspruch, sondern um einen Fall der Dienstverhinderung aus wichtigen persönlichen Gründen.
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie unter www.help.gv.at.
Es handelt sich um keinen Urlaubsanspruch, sondern um einen Fall der Dienstverhinderung aus wichtigen persönlichen Gründen.
TIPP
Abgenommen durch:
Die Bürgerserviceredaktion
Stand: 12.03.2012
Die Bürgerserviceredaktion
Stand: 12.03.2012
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