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Kinderbetreuung - Pflegefreistellung

Hier erfahren Sie alles Wichtige zum Thema Pflegefreistellung.
Für Dienstnehmer gibt es die Möglichkeit einer Pflegefreistellung.

Es handelt sich um keinen Urlaubsanspruch, sondern um einen Fall der Dienstverhinderung aus wichtigen persönlichen Gründen.

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie unter www.help.gv.at.
Abgenommen durch:
Die Bürgerserviceredaktion
Stand: 12.03.2012