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Notruftelefon

Das Notruftelefon soll älteren, kranken oder pflegebedürftigen Personen die Sicherheit bieten, im Notfall durch einen einfachen Druck auf den Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können.
In der Reihenfolge der eingespeicherten Nummern werden Sie zum Beispiel mit Nachbarn, Verwandten oder den Tag und Nacht besetzten Zentralen bzw. Rettungsgesellschaften verbunden.
Anschlüsse folgender Anbieter werden durch die Sozialhilfe des Landes NÖ gefördert:


Kosten:
  • einmalige Anschlussgebühr
  • monatliche Miete


Voraussetzungen für Gewährung eines Mietkostenzuschusses durch das Land:
  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich.
  • Sie sind Bezieher von Pflegegeld.
  • Sie sind von der Fernsprechgrundgebühr befreit.


Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, können Sie bei dem von Ihnen gewählten Anbieter einen Antrag auf Mietkostenzuschuss stellen.
Abgenommen durch:
Sozialhilfe
Stand: 08.03.2012