Inhalt
Notruftelefon
In der Reihenfolge der eingespeicherten Nummern werden Sie zum Beispiel mit Nachbarn, Verwandten oder den Tag und Nacht besetzten Zentralen bzw. Rettungsgesellschaften verbunden.
Anschlüsse folgender Anbieter werden durch die Sozialhilfe des Landes NÖ gefördert:
Kosten:
Voraussetzungen für Gewährung eines Mietkostenzuschusses durch das Land:
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, können Sie bei dem von Ihnen gewählten Anbieter einen Antrag auf Mietkostenzuschuss stellen.
Anschlüsse folgender Anbieter werden durch die Sozialhilfe des Landes NÖ gefördert:
- NÖ Hilfswerk
- NÖ Volkshilfe
- Caritas der Diözese St.Pölten
- Caritas der Erzdiözese Wien
- Österreichisches Rotes Kreuz
Kosten:
- einmalige Anschlussgebühr
- monatliche Miete
Voraussetzungen für Gewährung eines Mietkostenzuschusses durch das Land:
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich.
- Sie sind Bezieher von Pflegegeld.
- Sie sind von der Fernsprechgrundgebühr befreit.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, können Sie bei dem von Ihnen gewählten Anbieter einen Antrag auf Mietkostenzuschuss stellen.
Abgenommen durch:
Sozialhilfe
Stand: 08.03.2012
Sozialhilfe
Stand: 08.03.2012
Deutsch