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Masern
Masern sind eine Viruserkrankung mit zweiphasigem Verlauf. Sie beginnen mit Fieber, Bindehautentzündung, Schnupfen und Husten.
Typisch sind am Beginn kalkspritzerartige weiße Flecken an der Mundschleimhaut. Der charakteristische Masernausschlag (bräunlich-rosa erhabene Hautflecken) entsteht am 3. bis 7. Tag nach Auftreten der ersten Symptome.
Der Ausschlag beginnt im Gesicht und hinter den Ohren, breitet sich über Hals und Rumpf auf die Gliedmaßen (Extremitäten) aus und bleibt 4 bis 7 Tage bestehen. Beim Abklingen ist oft eine Schuppung zu beobachten.
Am 5. bis 7. Krankheitstag kommt es zu einem Temperaturabfall, danach wieder zu einem Fieberanstieg.
Die Masernvirusinfektion bewirkt eine vorübergehende Immunschwäche von etwa 6 Wochen. Mögliche Komplikationen sind Mittelohrentzündung, Bronchitis sowie die Masern-Lungenent-zündung und Entzündungen des Gehirns mit möglicher Todesfolge oder häufiger lebenslanger Behinderung.
Entzündungen des Gehirns mit 20 – 30 % Dauerschäden kommen bei 1 bis 2 Personen pro 1000 Erkrankten vor. Als Spätfolge kann es nach 6-8 Jahren zu einer schweren Erkrankung des Gehirnes mit neurologischen Störungen bis zum Verlust der Hirnfunktionen kommen.
Eine Masernerkrankung hinterlässt einen lebenslangen Schutz.
Wie erfolgt die Ansteckung?
Masern sind eine der ansteckendsten Krankheiten und werden durch Einatmen von Tröpfchen beim Sprechen, Husten, Niesen sowie durch Kontakt mit infektiösen Sekreten aus der Nase und dem Rachen übertragen. Geimpfte oder durch eine Erkrankung geschützte Personen können diese Infektionskrankheit nicht übertragen.
Das Masernvirus führt bereits bei kurzem Kontakt zu einer Infektion und löst bei über 95 % der Ungeschützten Erkrankungen aus.
Wie lange dauert es von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Erkrankung?
Der Zeitraum zwischen der Ansteckung mit den Masernviren und dem Ausbruch der Erkrankung beträgt gewöhnlich 8-10 Tage bis zum Anfangsstadium, mit Husten, Schnupfen, Bindehautentzündung und Fieber sowie 14 Tage bis zum Ausbruch des Ausschlages. Längere Abstände bis zu 18 Tagen sind möglich.
Wie lange sind Erkrankte ansteckend?
Erkrankte Personen sind bereits 5 Tage vor und 4 Tage nach Auftreten des Ausschlages ansteckend. Unmittelbar vor Erscheinen des Ausschlages ist die Ansteckungsfähigkeit am größten.
Wie kann man sich schützen?
Der wirksamste Schutz vor der Erkrankung ist die Impfung. Geimpft wird mit einem 3-fach-Impfstoff (Masern-Mumps-Röteln).
Als gesichert geschützt gelten Personen, die im Laufe ihres Lebens eine 2-malige Masern-Impfung erhalten haben – bitte kontrollieren Sie Ihren Impfpass oder fragen Sie Ihren Impfarzt !
- Alle Personen bis zum 40. Lebensjahr sollten sich vergewissern, ob sie eine 2-malige Masern-Impfung erhalten haben. Ist dies nicht der Fall, sollte umgehend eine Masern-Impfung verabreicht werden. Bei Personen die älter als 40 Jahre sind, ist ein natürlicher Schutz (durchgemachte Erkrankung) wahrscheinlich.
- Personen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr haben Anspruch auf eine 2-malige kostenlose Masern-Mumps-Röteln-Impfung gemäß dem Impfkonzept des Obersten Sanitätsrates.
Wie schützt man sich nach dem Kontakt mit einem Erkrankten:
Als Kontaktpersonen gelten Personen, die mit einem Masernerkrankten in Kontakt gekommen sind (z.B. in der Schule, am Arbeitsplatz, in der Familie).
Auf Grund der hohen Ansteckungsfähigkeit der Masernerkrankung sind alle Anwesenden in einer Einrichtung als Kontaktpersonen zu betrachten.
Alle Kontaktpersonen, die keinen ausreichenden Schutz gegen die Erkrankung haben, sollen sich nach Möglichkeit innerhalb von 72 Stunden einer Masernschutzimpfung unterziehen, jedoch ist die Impfung auch danach sinnvoll und verträglich.
Bestimmung des Schutzes durch eine Blutuntersuchung:
Eine weitere Möglichkeit zur sicheren Bestimmung eines bestehenden Masernschutzes ist durch eine Blutabnahme = Bestimmung des Antikörpertiters gegeben. Diese Blutabnahme wird dann empfohlen, wenn vermutet wird, dass kein sicherer Masernschutz gegeben ist und eine entsprechende Gefährdung einer Ansteckung besteht (z.B. schwangere Frauen, die nicht geimpft werden können). Die Kosten für diese Testung sind vom Betroffenen selbst zu zahlen.
Typisch sind am Beginn kalkspritzerartige weiße Flecken an der Mundschleimhaut. Der charakteristische Masernausschlag (bräunlich-rosa erhabene Hautflecken) entsteht am 3. bis 7. Tag nach Auftreten der ersten Symptome.
Der Ausschlag beginnt im Gesicht und hinter den Ohren, breitet sich über Hals und Rumpf auf die Gliedmaßen (Extremitäten) aus und bleibt 4 bis 7 Tage bestehen. Beim Abklingen ist oft eine Schuppung zu beobachten.
Am 5. bis 7. Krankheitstag kommt es zu einem Temperaturabfall, danach wieder zu einem Fieberanstieg.
Die Masernvirusinfektion bewirkt eine vorübergehende Immunschwäche von etwa 6 Wochen. Mögliche Komplikationen sind Mittelohrentzündung, Bronchitis sowie die Masern-Lungenent-zündung und Entzündungen des Gehirns mit möglicher Todesfolge oder häufiger lebenslanger Behinderung.
Entzündungen des Gehirns mit 20 – 30 % Dauerschäden kommen bei 1 bis 2 Personen pro 1000 Erkrankten vor. Als Spätfolge kann es nach 6-8 Jahren zu einer schweren Erkrankung des Gehirnes mit neurologischen Störungen bis zum Verlust der Hirnfunktionen kommen.
Eine Masernerkrankung hinterlässt einen lebenslangen Schutz.
Wie erfolgt die Ansteckung?
Masern sind eine der ansteckendsten Krankheiten und werden durch Einatmen von Tröpfchen beim Sprechen, Husten, Niesen sowie durch Kontakt mit infektiösen Sekreten aus der Nase und dem Rachen übertragen. Geimpfte oder durch eine Erkrankung geschützte Personen können diese Infektionskrankheit nicht übertragen.
Das Masernvirus führt bereits bei kurzem Kontakt zu einer Infektion und löst bei über 95 % der Ungeschützten Erkrankungen aus.
Wie lange dauert es von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Erkrankung?
Der Zeitraum zwischen der Ansteckung mit den Masernviren und dem Ausbruch der Erkrankung beträgt gewöhnlich 8-10 Tage bis zum Anfangsstadium, mit Husten, Schnupfen, Bindehautentzündung und Fieber sowie 14 Tage bis zum Ausbruch des Ausschlages. Längere Abstände bis zu 18 Tagen sind möglich.
Wie lange sind Erkrankte ansteckend?
Erkrankte Personen sind bereits 5 Tage vor und 4 Tage nach Auftreten des Ausschlages ansteckend. Unmittelbar vor Erscheinen des Ausschlages ist die Ansteckungsfähigkeit am größten.
Wie kann man sich schützen?
Der wirksamste Schutz vor der Erkrankung ist die Impfung. Geimpft wird mit einem 3-fach-Impfstoff (Masern-Mumps-Röteln).
Als gesichert geschützt gelten Personen, die im Laufe ihres Lebens eine 2-malige Masern-Impfung erhalten haben – bitte kontrollieren Sie Ihren Impfpass oder fragen Sie Ihren Impfarzt !
- Alle Personen bis zum 40. Lebensjahr sollten sich vergewissern, ob sie eine 2-malige Masern-Impfung erhalten haben. Ist dies nicht der Fall, sollte umgehend eine Masern-Impfung verabreicht werden. Bei Personen die älter als 40 Jahre sind, ist ein natürlicher Schutz (durchgemachte Erkrankung) wahrscheinlich.
- Personen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr haben Anspruch auf eine 2-malige kostenlose Masern-Mumps-Röteln-Impfung gemäß dem Impfkonzept des Obersten Sanitätsrates.
Wie schützt man sich nach dem Kontakt mit einem Erkrankten:
Als Kontaktpersonen gelten Personen, die mit einem Masernerkrankten in Kontakt gekommen sind (z.B. in der Schule, am Arbeitsplatz, in der Familie).
Auf Grund der hohen Ansteckungsfähigkeit der Masernerkrankung sind alle Anwesenden in einer Einrichtung als Kontaktpersonen zu betrachten.
Alle Kontaktpersonen, die keinen ausreichenden Schutz gegen die Erkrankung haben, sollen sich nach Möglichkeit innerhalb von 72 Stunden einer Masernschutzimpfung unterziehen, jedoch ist die Impfung auch danach sinnvoll und verträglich.
Bestimmung des Schutzes durch eine Blutuntersuchung:
Eine weitere Möglichkeit zur sicheren Bestimmung eines bestehenden Masernschutzes ist durch eine Blutabnahme = Bestimmung des Antikörpertiters gegeben. Diese Blutabnahme wird dann empfohlen, wenn vermutet wird, dass kein sicherer Masernschutz gegeben ist und eine entsprechende Gefährdung einer Ansteckung besteht (z.B. schwangere Frauen, die nicht geimpft werden können). Die Kosten für diese Testung sind vom Betroffenen selbst zu zahlen.
Abgenommen durch:
Die Bürgerservice
Stand: 03.04.2008
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