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Legitimation

Heiratet die Mutter den Vater des Kindes, wird das Kind mit dem Zeitpunkt der Eheschließung legitimiert, also ehelich.

Die Legitimation geht automatisch vor sich und bedarf keines Antrages.
Die Eltern des Kindes müssen bei der Anmeldung zur Eheschließung angeben, dass sie ein gemeinsames Kind haben, und die Geburtsurkunde und den Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes vorlegen.
Das Heirats-Standesamt sendet eine Mitteilung der Eheschließung an jenes Standesamt, welches die Geburt des Kindes beurkundet hat. Dort können die Eltern nach der Eheschließung eine neue Geburtsurkunde für das Kind ausstellen lassen.
Abgenommen durch:
Standesamt
Stand: 13.10.2011