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Lärm

Lärm macht krank – das ist keine neue Erkenntnis. Zum Schutz gegen Lärm gibt es in Österreich Lärmschutzvorschriften.
Eine Grundregel lautet, dass bei der Untersagung von Lärm grundsätzlich auf die Ortsüblichkeit Rücksicht genommen werden muss. Das heißt: in einem Industrieviertel müssen Sie mehr Lärm ertragen als in einem Villenviertel. Wenn Sie sich also eine Wohnung mieten, die über einem Lärm erzeugenden Betrieb liegt, dann nehmen Sie mit der Unterzeichnung des Mietvertrags auch diesen Lärm in Kauf. Der Mieter muss lediglich "erhebliche" Lärmsteigerungen nicht hinnehmen.

Um Ihnen einen Eindruck zu geben, anlässlich welcher "Delikte" in Österreich schon Verwaltungsstrafen wegen ungebührlicher Lärmerregung verhängt wurden, einige Beispiele: das "laute Schleudern" einer Waschmaschine nach 22 Uhr; lautes Radiospielen um 6 Uhr Früh; das laute Rufen eines Schimpfwortes im Stiegenhaus eines Wohnhauses; ein über einen längeren Zeitraum allein gelassener, bellender Hund in einer Wohnung. In einem Fall wurde auch ein Nachbar, der im Sommer regelmäßig spät heimkam und ebenso oft mit einem Bauchfleck in seinen Pool sprang, wegen Lärmerregung verurteilt.

Hier finden Sie die

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Die Bürgerserviceredaktion
Stand: 07.05.2012