Inhalt
Kinderbetreuungseinrichtung
Für die Bewilligung zum Betrieb einer Kindergruppe benötigen Sie folgende Unterlagen:
In einer Kindergruppe können maximal fünfzehn Kinder betreut werden, wenn mindestens ein Kind im Alter bis ein Jahr ist, nur 10 Kinder.
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Diplomsozialarbeiterinnen des Jugendamtes der Stadt St.Pölten gerne zur Verfügung.
Kontakt:
Jugendhilfe
Heßstraße 6, 1. Stock
3100 St.Pölten
Tel.: +43 2742 333 2530
Fax: +43 2742 333 2549
E-Mail: jugendhilfe@st-poelten.gv.at
- Pädagogisches Konzept
- Angaben über die beabsichtigte Anzahl und das Alter der Tageskinder, die Raumnutzung und die zur Verfügung stehenden Spielmöglichkeiten und Bewegungsmöglichkeiten
- Angaben über die persönlichen Voraussetzungen als Betreiber
- Angaben über die persönliche und fachliche Eignung des vorgesehenen Betreuungspersonals und über die Anzahl der Betreuungspersonen
- Angaben über die Eigentumsverhältnisse oder sonstigen Rechtsverhältnisse, an den in Betracht kommenden Räumlichkeiten sowie eine Beschreibung der Lage, der Größe und der Ausstattung der Räumlichkeiten
- Überprüfungsbefunde der Feuerungs-, Rauchfang- und Elektroanlagen
In einer Kindergruppe können maximal fünfzehn Kinder betreut werden, wenn mindestens ein Kind im Alter bis ein Jahr ist, nur 10 Kinder.
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Diplomsozialarbeiterinnen des Jugendamtes der Stadt St.Pölten gerne zur Verfügung.
Kontakt:
Jugendhilfe
Heßstraße 6, 1. Stock
3100 St.Pölten
Tel.: +43 2742 333 2530
Fax: +43 2742 333 2549
E-Mail: jugendhilfe@st-poelten.gv.at
Abgenommen durch:
Jugendhilfe
Stand: 15.05.2007
Jugendhilfe
Stand: 15.05.2007
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