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Kinderabsetzbetrag

Jedem Steuerpflichtigen, dem Familienbeihilfe gewährt wird, steht ein Kinderabsetzbetrag zu.
Dieser Betrag wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausgezahlt und ist nicht gesondert zu beantragen.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend oder unter www.help.gv.at.
Abgenommen durch:
Die Bürgerserviceredaktion
Stand: 25.01.2012