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Hinterbliebenenpension
Voraussetzungen:
Waisenpension
Weitere Informationen hiezu erhalten Sie auf www.help.gv.at.
- Eine Pension gebührt dem Hinterbliebenen bei Tod eines Pensionsversicherten bzw. eines Pensionsbeziehers.
- Eine Mindestversicherungszeit des Verstorbenen in der Pensionsversicherung in Abhängigkeit vom Alter muss vorliegen.
Waisenpension
Die Waisenpension ist eine Leistung, die den hinterbliebenen Kindern nach dem Tod eines versicherten Elternteiles soziale Absicherung garantiert.
Voraussetzungen:
- Bei Tod eines Pensionsversicherten muss eine Mindestversicherungszeit des Verstorbenen in der Pensionsversicherung in Abhängigkeit vom Alter vorliegen.
- Kindeseigenschaft im Sinne des ASVG muss gegeben sein.
TIPP
Abgenommen durch:
Die Bürgerserviceredaktion
Stand: 15.05.2012
Die Bürgerserviceredaktion
Stand: 15.05.2012
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