Inhalt
Haustiere
- Finden und Verlieren von Tieren
- Haltung von Wildtieren
- Hundehaltung
- Katzenhaltung
- Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von Hunden
- Kennzeichnung und Registrierung von Pferden
- Landwirtschaftliche Nutztiere
- Reisen mit Tieren
- Tierärzte
- Tierschutz
- Tod eines Tieres
BITTE BEACHTEN SIE
Werden Sie vom Hund des Nachbarn gebissen, so müssen nicht Sie nachweisen, dass der Nachbar schuldig ist, sondern der Nachbar muss beweisen, dass er sein Haustier entsprechend verwahrt oder eingesperrt hat. Dies gilt jedoch nicht, wenn Sie das Tier gereizt haben.
Als Hundebesitzer haben Sie dafür zu sorgen, dass Ihr Hund nicht regelmäßig bellt. Vor allem darf die Nachtruhe (20.00 bis 6.00 Uhr) und die Mittagsruhe (12.00 bis 15.00 Uhr) durch Hundelärm nicht empfindlich gestört werden.
Keine rechtlichen Möglichkeiten haben Sie jedoch gegen quakende Frösche im nachbarlichen Biotop, die gegen die Ruhezeiten verstoßen. Wie sollte Ihr Nachbar auch Einfluss auf das Verhalten der Frösche nehmen können?
Abgenommen durch:
Veterinärverwaltung
Stand: 4.7.2011
Veterinärverwaltung
Stand: 4.7.2011
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