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Grundsteuer
Bemessungsbasis ist der von den Finanzämtern festgestellte Grundsteuermessbetrag. Dieser wird aus dem Einheitswert des jeweiligen Grundbesitzes errechnet.
Es wird zwischen Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliches Vermögen und Grundsteuer B für Grundvermögen unterschieden.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Finanzen oder bei der Stabsabteilung Finanzen und Wirtschaft.
Kontakt:
Stabsabteilung Finanzen und Wirtschaft
Josefstraße 7, 1.Stock
3100 St.Pölten
Tel.: +43 2742 333-2310
Fax: +43 2742 333-2309
E-Mail: finanz@st.poelten.gv.at
Es wird zwischen Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliches Vermögen und Grundsteuer B für Grundvermögen unterschieden.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Finanzen oder bei der Stabsabteilung Finanzen und Wirtschaft.
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Stabsabteilung Finanzen und Wirtschaft
Josefstraße 7, 1.Stock
3100 St.Pölten
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Abgenommen durch:
Die Bürgerserviceredaktion
Stand: 23.04.2012
Die Bürgerserviceredaktion
Stand: 23.04.2012
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