Inhalt
Führerschein und Fahrlehrerberechtigung
Für den Erwerb eines Führerscheins bestehen verschiedene Möglichkeiten:
Voraussetzungen:
In St. Pölten sind vier Fahrschulen angesiedelt, die Ihnen beim Erwerb des Führerscheins zur Seite stehen.
Fahrschule Easy-Drivers Graf
Hofstatt 5
3100 St. Pölten
Tel.: +43 2742 352677-0
E-Mail: easydrivers.graf@kstp.at
Web: www.easydrivers.at
Fahrschule Ing. Mayer
Kremser Gasse 41
3100 St. Pölten
Tel.: +43 2742 362128
Fax: +43 2742 362128-4
Web: www.fahrschule-mayer.co.at
Fahrschule Polivka
Kremser Landstraße 76
3100 St. Pölten
Tel.: +43 2742 313151
Fax: +43 2742 313151-20
E-Mail: office@polivka.at
Web: www.polivka.at
Fahrschule Sauer
Julius-Raab-Promenade 29
3100 St. Pölten
Tel.: +43 2742 26688
Fax: +43 2742 26688-4
E-Mail: info@sauer.at
Web: www.sauer.at
Sie können Ihren Führerschein bei jeder Fahrschule in Österreich erwerben. Ausgestellt wird er Ihnen jedoch von der Behörde, in deren Bereich Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in St. Pölten-Stadt haben, ist die zuständige Behörde für die Ausstellung einer Fahrerlaubnis die Bundespolizeidirektion St.Pölten.
Kontakt:
Bundespolizeidirektion St. Pölten
Verkehrsamt - Führerscheinabteilung
Linzer Straße 47, EG, Zimmer 10
3100 St.Pölten
Tel.: +43 2742 803-355242 oder -355243
Hinweis:
Das Ausstellungsverfahren für Ihren Führerschein kann auch auf jene Behörde übertragen werden, in deren örtlichen Wirkungsbereich Ihre Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsstätte fällt.
Der Führerschein kann in jedem EU-Land gemacht werden, wenn nachgewiesen wird, dass man sich innerhalb der letzten zwölf Monate während mindestens 185 Tagen in diesem Land aufgehalten hat.
Fahrlehrerberechtigung
Wenn Sie in St. Pölten Ihren Hauptwohnsitz haben, ist für die Erlangung einer Fahrlehrerberechtigung der Magistrat St. Pölten zuständig.
- in der Fahrschule
- durch behördlich bewilligte Übungsfahrten (gilt nicht für die Klasse A)
- durch behördlich bewilligte Ausbildungsfahrten (Führerschein mit 17 Jahren - vorgezogene Lenkberechtigung der Klasse B)
Voraussetzungen:
- Erreichen des jeweiligen Mindestalters zur Ablegung der Führerscheinprüfung in den einzelnen Klassen
- Absolvierung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestunterrichtsstunden
- ärztliches Gutachten
- Erste-Hilfe-Kurs
In St. Pölten sind vier Fahrschulen angesiedelt, die Ihnen beim Erwerb des Führerscheins zur Seite stehen.
Fahrschule Easy-Drivers Graf
Hofstatt 5
3100 St. Pölten
Tel.: +43 2742 352677-0
E-Mail: easydrivers.graf@kstp.at
Web: www.easydrivers.at
Fahrschule Ing. Mayer
Kremser Gasse 41
3100 St. Pölten
Tel.: +43 2742 362128
Fax: +43 2742 362128-4
Web: www.fahrschule-mayer.co.at
Fahrschule Polivka
Kremser Landstraße 76
3100 St. Pölten
Tel.: +43 2742 313151
Fax: +43 2742 313151-20
E-Mail: office@polivka.at
Web: www.polivka.at
Fahrschule Sauer
Julius-Raab-Promenade 29
3100 St. Pölten
Tel.: +43 2742 26688
Fax: +43 2742 26688-4
E-Mail: info@sauer.at
Web: www.sauer.at
BITTE BEACHTEN SIE
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in St. Pölten-Stadt haben, ist die zuständige Behörde für die Ausstellung einer Fahrerlaubnis die Bundespolizeidirektion St.Pölten.
Kontakt:
Bundespolizeidirektion St. Pölten
Verkehrsamt - Führerscheinabteilung
Linzer Straße 47, EG, Zimmer 10
3100 St.Pölten
Tel.: +43 2742 803-355242 oder -355243
Hinweis:
Das Ausstellungsverfahren für Ihren Führerschein kann auch auf jene Behörde übertragen werden, in deren örtlichen Wirkungsbereich Ihre Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsstätte fällt.
Der Führerschein kann in jedem EU-Land gemacht werden, wenn nachgewiesen wird, dass man sich innerhalb der letzten zwölf Monate während mindestens 185 Tagen in diesem Land aufgehalten hat.
TIPP
Weiterführende Informationen erhalten Sie unter www.help.gv.at.
Fahrlehrerberechtigung
Wenn Sie in St. Pölten Ihren Hauptwohnsitz haben, ist für die Erlangung einer Fahrlehrerberechtigung der Magistrat St. Pölten zuständig.
Abgenommen durch:
Bürgerserviceredaktion
Stand: 10.9.2010
Bürgerserviceredaktion
Stand: 10.9.2010
Deutsch