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Familienhospizkarenz
Für Arbeitnehmer stehen folgende Varianten zur Auswahl:
Sterbebegleitung kann für nachstehend angeführte Personen beantragt werden:
Weitere Informationen hiezu erhalten Sie unter www.help.gv.at
oder auf den Familienhospizkarenz-Seiten des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.
- Herabsetzung der Arbeitszeit
- Änderung der Arbeitszeit (z.B. Frühdienst auf Spätdienst)
- Freistellung von der Arbeitsleistung gegen Entfall des Entgelts (=Karenz)
Sterbebegleitung kann für nachstehend angeführte Personen beantragt werden:
- Ehegatten
- Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder, Wahlkinder und Pflegekinder
- Lebensgefährten
- Geschwister
- Schwiegereltern und Schwiegerkinder
TIPP
oder auf den Familienhospizkarenz-Seiten des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.
Abgenommen durch:
Die Bürgerserviceredaktion
Stand: 15.05.2012
Die Bürgerserviceredaktion
Stand: 15.05.2012
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