Inhalt
Ausnahmegenehmigungen für Kraftfahrzeuge
Ausnahmen bei Verkehrsbeschränkungen und Verboten sind z.B.
Das Vorhaben muss im besonderen Interesse der österreichischen Volkswirtschaft liegen und seine Genehmigung setzt voraus, dass es nicht anders durchgeführt werden kann. Es darf zudem zu keinen erheblichen Erschwerungen des Verkehrs führen und keine wesentlichen Überlastungen der Straßen verursachen.
Einen Antrag richten Sie bitte unter Anschluss einer Kopie des Zulassungsscheines an die Verkehrsabteilung des Magistrates:
Kontakt:
Verkehrsamt
Roßmarkt 6, 1.Stock
3100 St.Pölten
Tel.: +43 2742 333-2141, -2146
Fax: +43 2742 333-2159
E-Mail: verkehr@st-poelten.gv.at
Öffnungszeiten:
Mo.-Do. 8.00-11.30 und 13.30-15.30 Uhr, Fr. 8.00-12.00 Uhr
- Ausnahmen von Verkehrsbeschränkungen und Verboten
- Ausnahmen vom Fahrverbot in der Fußgängerzone
- Ausnahmen vom Fahrverbot für LKW (z.B. Wochenend- und Nachtfahrverbot)
- Ausnahmen von Gewichtsbeschränkungen
- Routengenehmigungen für Schwerfahrzeuge
BITTE BEACHTEN SIE
Einen Antrag richten Sie bitte unter Anschluss einer Kopie des Zulassungsscheines an die Verkehrsabteilung des Magistrates:
Kontakt:
Verkehrsamt
Roßmarkt 6, 1.Stock
3100 St.Pölten
Tel.: +43 2742 333-2141, -2146
Fax: +43 2742 333-2159
E-Mail: verkehr@st-poelten.gv.at
Öffnungszeiten:
Mo.-Do. 8.00-11.30 und 13.30-15.30 Uhr, Fr. 8.00-12.00 Uhr
Abgenommen durch:
Verkehrsamt
Stand: 3.01.2012
Verkehrsamt
Stand: 3.01.2012
Deutsch