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Parken in der City

Rund um die St. Pöltner Innenstadt stehen Ihnen 10 Parkgaragen und ca. 1.000 Parkplätze zur Verfügung.
Parkraumbewirtschaftung stellt angesichts des knappen Angebots an Parkplätzen im Bereich der historischen Stadtkerne die beste Möglichkeit dar, den knappen Parkraum optimal zu nutzen.

In den als gebührenpflichtige Kurzparkzonen gekennzeichneten Bereichen ist für das Parken von mehrspurigen Fahrzeugen eine Kurzparkzonenabgabe von 0,50 Euro je angefangene halbe Stunde zu entrichten. Dabei ist es notwendig, einen Parkschein zu lösen und gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen.

Die maximale Parkdauer liegt bei drei Stunden. Die Überwachung erfolgt durch Organe der Group 4. 

An Werktagen besteht, wenn nicht ausdrücklich andere Zeiten angegeben sind, zu folgenden Zeiten Gebührenpflicht: Mo.-Fr. 8.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr, Sa. 8.00-12.00 Uhr

Die Parkgebühr kann auf drei Arten entrichtet werden:
  • Bei den Parkscheinautomaten erhalten Sie vollständig ausgefüllte Parkscheine (Münzeinwurf oder elektronische Quick-Card-Abbuchung).
  • Vorgedruckte Parkscheine, die Sie erst entwerten (ausfüllen) müssen, erhalten Sie u.a. in Trafiken und in der Tourismusstelle.
  • Der elektronische Parkschein wird durch Übermittlung einer SMS vom Mobiltelefon an das elektronische System bezahlt.


Informationen und Anmeldung zum "Elektronischen Parkschein" finden Sie unter www.handyparken.at und unter Tel.: +43 664 6606000

Nicht gebührenpflichtige Kurzparkzone
Alle übrigen Kurzparkzonen im Stadtgebiet sind von der Abgabepflicht ausgenommen. Hier ist eine Parkuhr hinter die Windschutzscheibe zu legen. Die Parkdauer beträgt maximal 1,5 Stunden. Die Überwachung erfolgt durch Organe des Stadtpolizeikommandos St.Pölten.

Weitere Informationen über das Parken finden Sie auch im Verkehrsmodul des Stadtplans.
Hier finden Sie die Tiefgaragen in St.Pölten.
Für Pendler, die Züge der ÖBB benutzen, stehen in St.Pölten vier Park&Ride Anlagen zur Verfügung.
Behindertenparkplätze sind in St. Pölten im gesamten Stadtgebiet zu finden. 

Ihr Kraftfahrzeug wurde im Stadtbereich abgeschleppt? Wo und wie Sie ihr Fahrzeug wieder bekommen, erfahren Sie hier. 

Für Bewohner der Innenstadt wurde eine Ausnahmegenehmigung in Form der Bewohnerparkkarte geschaffen.
Abgenommen durch:
Finanzen und Wirtschaft
Stand: 25.1.2011