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Berechnung der Aufschließungsabgabe
Die Aufschließungsabgabe wird berechnet als Produkt von Berechnungslänge, Bauklassenkoeffizient (BKK) und Einheitssatz.
Die Berechnungslänge ist die Quadratwurzel aus der Grundstücksfläche.
Der derzeit gültige Einheitssatz beläuft sich auf 470 Euro.
Beispiel: Die Quadratwurzel aus 700m² (Berechnungslänge) mal 1,25 (Bauklasse) mal 470 Euro (Einheitssatz) ergibt 15.543,79 Euro.
Die Berechnungslänge ist die Quadratwurzel aus der Grundstücksfläche.
- BKK bei Bauklasse 1 (ca. eingeschoßig - Gebäudehöhe bis 5 Meter) = 1,00
- BKK bei Bauklasse 2 (ca. zweigeschoßig - Gebäudehöhe über 5 bis 8 Meter) = 1,25
- BKK bei Bauklasse 3 (ca. dreigeschoßig - Gebäudehöhe über 8 bis 11 Meter) = 1,50
Der derzeit gültige Einheitssatz beläuft sich auf 470 Euro.
Beispiel: Die Quadratwurzel aus 700m² (Berechnungslänge) mal 1,25 (Bauklasse) mal 470 Euro (Einheitssatz) ergibt 15.543,79 Euro.
Abgenommen durch:
Vermessung
Stand: 12.1.2012
Vermessung
Stand: 12.1.2012
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