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Wiederannahme eines früheren Familiennamens
Zuständig ist jedes Standesamt in Österreich. Die schnellste Erledigung erreichen Sie, wenn Sie bei jenem Standesamt den Antrag stellen, bei dem Sie die letzte Ehe geschlossen haben.
Als Nachweis über die neue Namensführung wird Ihnen eine neue Heiratsurkunde der letzten Ehe ausgestellt, mit dem Vermerk, dass die letzte Ehe aufgelöst ist und dass Sie mit Wirkung des Tages, an dem Ihr Antrag beim zuständigen Standesamt eintrifft, wieder einen früheren Familiennamen führen.
Für die Antragstellung benötigen Sie:
Kontakt:
Standesamt St. Pölten
Rathausplatz 1
3100 St.Pölten
Tel.: +43 2742 333–2020, -2021, -2022, -2023, -2024
Fax: +43 2742 333-2029
E-Mail: standesamt@st-poelten.gv.at
Parteienverkehrszeiten:
Mo. bis Do. 8.00-11.30 und 13.30-15.30 Uhr, Fr. 8.00-12.00 Uhr
Als Nachweis über die neue Namensführung wird Ihnen eine neue Heiratsurkunde der letzten Ehe ausgestellt, mit dem Vermerk, dass die letzte Ehe aufgelöst ist und dass Sie mit Wirkung des Tages, an dem Ihr Antrag beim zuständigen Standesamt eintrifft, wieder einen früheren Familiennamen führen.
Für die Antragstellung benötigen Sie:
- Lichtbildausweis
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Heiratsurkunde der letzten Ehe
- wenn der letzte Ehegatte verstorben ist, dessen Sterbeurkunde
- wenn Ihre letzte Ehe geschieden worden ist, das Scheidungsurteil (-beschluss) des Gerichtes (auf dem Urteil muss die Rechtskraft bestätigt sein)
- wenn Sie Ihren Geschlechtsnamen wieder führen wollen, Ihre Geburtsurkunde
- wenn Sie einen Familiennamen aus einer weiteren Vorehe wieder führen wollen, die durch den Tod des Ehegatten aufgelöst worden ist, die Heiratsurkunde dieser Ehe und die Sterbeurkunde des damaligen Ehegatten
- Wenn Sie einen Familiennamen aus einer weiteren geschiedenen Vorehe führen wollen, müssen aus dieser Vorehe leibliche Kinder, Enkel oder Adoptivkinder stammen, die noch am Leben sind. Als Nachweis benötigen Sie dann:
- Geburtsurkunde des Kindes, Enkels oder Adoptivkindes, das aus der geschiedenen Ehe stammt und dessen Mutter/Vater (Großmutter/Großvater, Adoptivmutter/Adoptivvater) Sie sind
- Heiratsurkunde der Ehe, aus der der Familienname, den Sie jetzt wieder führen wollen, stammt
- Scheidungsurteil des Gerichts (mit Rechtskraftbestätigung), mit dem diese Vorehe geschieden worden ist
- Personen, denen vom Gericht ein Sachwalter zugeteilt worden ist, benötigen für den Antrag dessen schriftliche Zustimmung.
Kontakt:
Standesamt St. Pölten
Rathausplatz 1
3100 St.Pölten
Tel.: +43 2742 333–2020, -2021, -2022, -2023, -2024
Fax: +43 2742 333-2029
E-Mail: standesamt@st-poelten.gv.at
Parteienverkehrszeiten:
Mo. bis Do. 8.00-11.30 und 13.30-15.30 Uhr, Fr. 8.00-12.00 Uhr
Abgenommen durch:
Standesamt
Stand: 13.10.2011
Standesamt
Stand: 13.10.2011
Deutsch