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Übersendung von Urkunden
Allerdings ist zu beachten, dass Urkunden aus dem Geburtenbuch und dem Ehebuch nur an jene Personen gesendet werden dürfen, die in den Urkunden eingetragen sind. Um den Datenschutz zu gewährleisten, müssen Sie dem Standesamt St.Pölten folgende Daten übermitteln.
Für Heiratsurkunden und beglaubigte Ablichtungen aus dem Ehebuch zusätzlich:
Für Sterbeurkunden zusätzlich:
Gebührenpflichtige Urkunden können erst nach Vergebührung versendet werden. Die Gebühren von derzeit 9,30 Euro je Urkunde sind an folgende Kontoverbindung zu überweisen:
Magistrat der LH St. Pölten
Sparkasse Niederösterreich
BLZ: 20256
Kontonummer: 0000-0001800
Verwendungszweck:
"Standesamtsgebühr + Familienname der in der Urkunde verzeichneten Person"
Bei Überweisungen aus dem Ausland:
IBAN: AT 792025600000001800
BIC: SPSPAT21
Banküberweisungen und Postwege können 14 Tage oder länger dauern. Sollten Sie die Urkunde rascher benötigen, können Sie nach getätigter Überweisung den von der Bank bestätigten Einzahlungsbeleg (bei e-Banking den Übernahmebeleg) an +43 2742 333-2029 faxen oder per E-Mail an standesamt@st-poelten.gv.at senden.
Nach Prüfung der Belegdaten wird die Urkunde sofort an Sie abgesendet.
- Ihren Familiennamen und Vornamen
- die Anschrift Ihres Hauptwohnsitzes
- die Art der Urkunde, die Sie benötigen (Geburtsurkunde, beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenbuch, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde usw.)
- den Grund, wofür Sie diese Urkunde benötigen (für bestimmte Verwendungszwecke kann eine gebührenfreie Urkunde ausgestellt werden)
- für Rückfragen Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse
- Familienname vor Ihrer ersten Eheschließung (=Geschlechtsname)
- Eintragungsnummer der Geburtsurkunde (wenn Sie eine beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenbuch benötigen)
- Tag der Geburt
Für Heiratsurkunden und beglaubigte Ablichtungen aus dem Ehebuch zusätzlich:
- Tag der Eheschließung
Für Sterbeurkunden zusätzlich:
- Familienname und Vorname des Verstorbenen
- Tag des Todes
- Bei der Anforderung von Sterbeurkunden muss ein Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen nachgewiesen werden. Sterbeurkunden nicht verwandter Verstorbener erhalten Sie nur, wenn sie zur Wahrung Ihrer rechtlichen Interessen (Löschungen im Grundbuch und dergleichen) notwendig sind. Das rechtliche Interesse muss durch Vorlage entsprechender Dokumente belegt werden.
Gebührenpflichtige Urkunden können erst nach Vergebührung versendet werden. Die Gebühren von derzeit 9,30 Euro je Urkunde sind an folgende Kontoverbindung zu überweisen:
Magistrat der LH St. Pölten
Sparkasse Niederösterreich
BLZ: 20256
Kontonummer: 0000-0001800
Verwendungszweck:
"Standesamtsgebühr + Familienname der in der Urkunde verzeichneten Person"
Bei Überweisungen aus dem Ausland:
IBAN: AT 792025600000001800
BIC: SPSPAT21
BITTE BEACHTEN SIE
Banküberweisungen und Postwege können 14 Tage oder länger dauern. Sollten Sie die Urkunde rascher benötigen, können Sie nach getätigter Überweisung den von der Bank bestätigten Einzahlungsbeleg (bei e-Banking den Übernahmebeleg) an +43 2742 333-2029 faxen oder per E-Mail an standesamt@st-poelten.gv.at senden.
Nach Prüfung der Belegdaten wird die Urkunde sofort an Sie abgesendet.
Abgenommen durch:
Standesamt
Stand: 13.10.2011
Standesamt
Stand: 13.10.2011
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