Inhalt
Trauungsorte in St. Pölten
Trauungsraum des Standesamtes St. Pölten
Hier finden Hochzeiten von Montag bis Samstag statt. Dieser Raum fasst bis zu 50 Personen.
Festsaal in der Musikschule (Südpark)
An festgelegten Samstagen (Berücksichtigung des Veranstaltungsplanes der Musikschule) in den Monaten Mai bis einschließlich Oktober werden Trauungen im Festsaal der Musikschule abgehalten.
St. Pöltner Cityhotel
An drei Terminen ist es heuer erstmalig möglich sich im gediegenen Ambiete des Cityhotels trauen zu lassen.
Schloss Wasserburg
Trauungen an Freitagnachmittagen und an Samstagvormittagen.
Hinweis:
Schloss Wasserburg ist im Privatbesitz.
Tel.: +43 2742 42205
Fax: +43 2742 42205
Wichtiger Hinweis:
Trauungen außerhalb des Standesamtes dürfen nur an den vom Standesamt überprüften und genehmigten Orten stattfinden. Untersagt sind laut Erlass des Bundesministeriums für Inneres (14.05.2007, BMI-VA1300/0218-III/2/2007) folgende Trauungsorte:
Die Standesbeamten von St. Pölten dürfen nur im Stadtgebiet der Stadt St.Pölten tätig werden.
Trauungen in St. Pölten durch Standesbeamte anderer Gemeinden sind untersagt.
Kontakt:
Standesamt St. Pölten
Rathausplatz 1
3100 St. Pölten
Tel.: +43 2742 333-2020, -2021, -2022, -2023, -2024
Fax: +43 2742 333-2029
E-Mail: standesamt@st-poelten.gv.at
Parteienverkehrszeiten:
Mo., Mi. und Do. 7.30-16.00 Uhr, Di. 7.30-18.00 Uhr und Fr. 7.30-13.00 Uhr.
Hier finden Hochzeiten von Montag bis Samstag statt. Dieser Raum fasst bis zu 50 Personen.
Festsaal in der Musikschule (Südpark)
An festgelegten Samstagen (Berücksichtigung des Veranstaltungsplanes der Musikschule) in den Monaten Mai bis einschließlich Oktober werden Trauungen im Festsaal der Musikschule abgehalten.
St. Pöltner Cityhotel
An drei Terminen ist es heuer erstmalig möglich sich im gediegenen Ambiete des Cityhotels trauen zu lassen.
Schloss Wasserburg
Trauungen an Freitagnachmittagen und an Samstagvormittagen.
Hinweis:
Schloss Wasserburg ist im Privatbesitz.
Tel.: +43 2742 42205
Fax: +43 2742 42205
Wichtiger Hinweis:
Trauungen außerhalb des Standesamtes dürfen nur an den vom Standesamt überprüften und genehmigten Orten stattfinden. Untersagt sind laut Erlass des Bundesministeriums für Inneres (14.05.2007, BMI-VA1300/0218-III/2/2007) folgende Trauungsorte:
- Orte mit religiösem Charakter (Kirchen, Kapellen, Moscheen, Bethäuser, Königreichsäle...)
- Orte mit lächerlichem oder fragwürdigem Charakter (Sauna, Bierzelt, Ställe, Teiche, Schottergruben, Messegelände, Sportstätten...)
- Orte im Freien (Gärten, Parkanlagen, in Zelten, in Flugzeugen...)
- Orte die sportliche Tätigkeit voraussetzen (Bergsteigen, Ballonfahrten, Tauchen, Fallschirmspringen...)
- Privatgrundstücke (Privatgärten, Wohnzimmer...)
Die Standesbeamten von St. Pölten dürfen nur im Stadtgebiet der Stadt St.Pölten tätig werden.
Trauungen in St. Pölten durch Standesbeamte anderer Gemeinden sind untersagt.
Kontakt:
Standesamt St. Pölten
Rathausplatz 1
3100 St. Pölten
Tel.: +43 2742 333-2020, -2021, -2022, -2023, -2024
Fax: +43 2742 333-2029
E-Mail: standesamt@st-poelten.gv.at
Parteienverkehrszeiten:
Mo., Mi. und Do. 7.30-16.00 Uhr, Di. 7.30-18.00 Uhr und Fr. 7.30-13.00 Uhr.
Abgenommen durch:
Standesamt
Stand: 26.03.2012
Standesamt
Stand: 26.03.2012
Deutsch