Inhalt
Familiennamen nach der Eheschließung
Eheschließende haben seither eine größere Wahlmöglichkeit; die Entscheidung muss bei der Anmeldung der Ehe bekannt gegeben werden.
Varianten:
Kontakt:
Standesamt St. Pölten
Rathausplatz 1
3100 St.Pölten
Tel.: +43 2742 333-2020, -2021, -2022, -2023, -2024
Fax: +43 2742 333-2029
E-Mail: standesamt@st-poelten.gv.at
Parteienverkehrszeiten:
Mo., Mi. und Do. 7.30-16.00 Uhr, Di. 7.30-18.00 Uhr und Fr. 7.30-13.00 Uhr.
Varianten:
- Gemeinsamer Familienname ist der des Mannes. Die Frau führt in der Ehe ausschließlich den Familiennamen des Mannes; Kinder aus dieser Ehe erhalten den Familiennamen des Vaters.
- Gemeinsamer Familienname ist der des Mannes, die Frau erklärt, dass sie ihren bisherigen Familiennamen mit Bindestrich vor oder hinter den neuen Familiennamen stellt (also einen Doppelnamen führt). Kinder aus dieser Ehe erhalten den Familiennamen des Vaters.
- Gemeinsamer Familienname ist jener der Frau. Der Mann führt ausschließlich den Familiennamen der Frau; Kinder aus dieser Ehe erhalten den Familiennamen der Mutter.
- Gemeinsamer Familienname ist jener der Frau, der Mann erklärt, dass er seinen bisherigen Familiennamen mit Bindestrich vor oder hinter den neuen Familiennamen stellt (also einen Doppelnamen führt). Kinder aus dieser Ehe erhalten den Familiennamen der Mutter.
- Die Frau gibt die Erklärung ab, dass sie den bisherigen Familiennamen in der Ehe weiterführen wird (getrennte Namensführung in der Ehe). Mann und Frau führen die bisherigen Familiennamen weiter; bei der Anmeldung der Ehe müssen die Verlobten festlegen, ob gemeinsame Kinder den Familiennamen des Vaters oder den der Mutter führen sollen.
BITTE BEACHTEN SIE
- Soll ein früherer Familienname eines Verlobten gemeinsamer Familienname werden, muss dieser Verlobte vor Anmeldung der Ehe den früheren Familiennamen wieder annehmen.
- Die Bestimmung eines Doppelnamens durch beide Verlobte ist nicht erlaubt.
- Doppelnamen aus Vorehen können nicht zum gemeinsamen Familiennamen bestimmt werden.
Kontakt:
Standesamt St. Pölten
Rathausplatz 1
3100 St.Pölten
Tel.: +43 2742 333-2020, -2021, -2022, -2023, -2024
Fax: +43 2742 333-2029
E-Mail: standesamt@st-poelten.gv.at
Parteienverkehrszeiten:
Mo., Mi. und Do. 7.30-16.00 Uhr, Di. 7.30-18.00 Uhr und Fr. 7.30-13.00 Uhr.
Abgenommen durch:
Standesamt
Stand: 13.10.2011
Standesamt
Stand: 13.10.2011
Deutsch